Eichgesetz

Guten Abend. Ich habe eine Frage zu dem Eichgesetz. Es ist doch richtig, dass die Blitzgeräte der Kommunen zur Geschwindigkeitskontrolle (Blitzer, Radarfallen etc.) auch den normalen Bestimmungen des Eichgesetzes unterliegen oder? Ist damit verbunden, dass ein Nichteinhalten der Eichordnung eine unwirksame Messung nach sich zieht?

MfG Markus

HAllo,

Guten Abend. Ich habe eine Frage zu dem Eichgesetz. Es ist
doch richtig, dass die Blitzgeräte der Kommunen zur
Geschwindigkeitskontrolle (Blitzer, Radarfallen etc.) auch den
normalen Bestimmungen des Eichgesetzes unterliegen oder? Ist
damit verbunden, dass ein Nichteinhalten der Eichordnung eine
unwirksame Messung nach sich zieht?

Ja.

Ich lasse mir wenn ich in einer solchen Situation bin, immer die Eichurkunde zeigen.(Laser)

Guck mal bei google mit den Stichworten „Blitzer Eichgesetz“.
Nimm Dir Zeit es sind viel Beiträge zu lesen. :smile:
MfG
Rumburak
PS: Es wird Ausnahmesituationen geben, auf die ich hier bewußt nicht eingehen will und kann.