Eichschein

Guten Tag,
unser Boot muß neu geeicht werden und nun fragen wir uns wie die Herren vom Amt das eigentlich machen. Im speziellen, wie ermittelt man die genaue Länge?

neugierig
P

Messen?! duckundwech :wink: owt
.

ja Herr Schlau Schlau
bloß wie frage ich mich, wenn das Boot im Wasser liegt.
Wir reden hier über ein Boot mit 20m Länge, hätte ich vielleicht erwähnen sollen. Dh mal eben Maßband anhalten geht nicht.

Und es geht hier um cm, da ab Überschreitung von einer bestimmten m-Zahl eine Anmeldung als Sportboot nicht mehr möglich ist.

Bitte schön…

Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus

Schiffsmessbriefe (Antrag pdf-Datei) werden vom BSH nach zwei Verfahren ausgestellt und sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.

Vereinfachte Vermessung

Bei Sportfahrzeugen unter 24 m Länge *) beschränkt sich die Vermessung auf die Feststellung der Länge. Unterstützt durch Zeichnungen, Informationen des Antragstellers und Angaben von Schiffen des gleichen Serientyps wird ein zweisprachiger Schiffsmessbrief ausgestellt, der außerdem noch andere Identitätsmerkmale wie Baunummer, Baustoff, Motortyp, Leistung und Motorseriennummern enthält.

Dieser Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Schiffes in ein Seeschiffsregister aus.

Sportfahrzeuge von weniger als 24 m Länge können auch eine Raumvermessung erhalten, wobei der zweisprachige Schiffsmessbrief zusätzlich mit den Größenangaben der Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ/NRZ) ausgestellt wird. Die Berechnung des Schiffsvolumens wird nach einer vereinfachten Formel durchgeführt.

Exakte Vermessung

Sportfahrzeuge von 24 m Länge und mehr werden nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens (London 69) an Bord vermessen (kleinere Fahrzeuge können auf Wunsch ebenfalls nach den London-Regeln vermessen werden).

Diese Schiffe erhalten einen Internationalen Schiffsmessbrief (1969), der zusätzlich zu den o.g. Angaben die exakte Größe des Schiffes in Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ / NRZ) ausweist.
Registereintragung

Sportboote (das sind Segel- und Motoryachten) können entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen werden (s.a. Info-Sytem ‚elwis.de‘ der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). In welches Register die Eintragung erfolgen soll, wird zum Einen vom überwiegenden Fahrtgebiet des Schiffes bestimmt, zum Anderen sind bestimmte Größen des Schiffes maßgebend. Die Eintragungspflicht im Seeschiffsregister (SSR) beginnt bei einer Rumpflänge von 15 m. Unterhalb dieser Länge können Sportboote freiwillig eingetragen werden, wenn dies zur Eigentumsabsicherung oder Beleihung gewünscht wird. Jedes Schiff kann nur in ein Register eingetragen werden.

Die Zuständigkeit der Register richtet sich nach dem Heimathafen. Dieser muss sich in Deutschland befinden und sollte bei überwiegender Auslandfahrt gleich dem Registerort sein. Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge ihren Schiffsnamen an jeder Seite des Bugs sowie den Schiffsnamen und den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren, fest angebrachten Schriftzeichen führen.

Als Dokument über die Registereintragung erhält der Eigentümer das Schiffszertifikat, in dem sein Eigentum am Schiff und das Recht zur Führung der Bundsflagge bescheinigt sind.

Weitere Einzelheiten hierzu sind in der Schiffsregisterordnung und dem Flaggenrechtsgesetz geregelt.

*) gemäß Art.2, Abs.8 des Internationalem Schiffsvermessungs-Übereinkommen, London 1969

Also doch messen :wink:

Viele Grüße
Tom

Und der ensprechende Link
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Sp…

Hej Pat,

sorry, von einem Eichschein für Sportboote habe ich bisher noch nichts gehört bzw. gelesen. Ich kenne nur einen Vermessungsbrief, den man über den DSV beantragen kann
http://www.dsv.org/
der aber je nach Aufwand ins Geld geht. Gehe auf deren Seite Mal auf die Rubrik Bootsdokumente/Vermessung

Wenn es ein Boot von der Stange ist, sprich ein üblicher Werftbau, kannst Du von denen eine Bestätigung bekommen!

Hejdå
Joker

Hier mal ein kleiner Auszug

Vermessung, Vermesser

Für jede Klasse gibt es Klassenvorschriften, die mehr oder weniger feste Regeln mit gewissen Toleranzen für den Rumpf, das Rigg und die Segel enthalten. Nach diesen Vorschriften wird ein Boot vermessen und der Klassennachweis (Messbrief) erbracht

Boote der Ein-Typ-Klasse unterliegen keiner Einzelvermessung. Bei diesen Booten garantiert die Bauwerft die Einheitlichkeit der Boote.

Eine Vermessung darf nur durch einen anerkannten DSV-Vermesser bzw. durch einen von einem anderen Segelverband anerkannten Vermesser geschehen. Im allgemeinen wird das Boot direkt auf der Bauwerft vermessen, so daß der Bootseigner sich lediglich bei Importen, Einzelbauten oder Nachvermessungen selbst an einen Vermesser wenden muß.

Nach erfolgter Vermessung ist immer der Eigner für die Einhaltung der Klassenvorschriften verantwortlich.

Die Vermesser des DSV sind jeweils für bestimmte Klassen anerkannt. Die Namen und Anschriften können Sie direkt abrufen.

Die Vermessungskosten sind in der Vermessungsgebühren-ordnung des DSV aufgeführt. Es bleibt den Vermessern freigestellt, geringere Beträge zu erheben. Nicht in der Vermessungsgebührenordnung aufgeführte Arbeiten werden nach Arbeitsaufwand berechnet.

Fahrgastschiff wird Sportboot
Ja mit dem Eichschein war mir auch neu, aber das Berliner Wasseramt ist der Meinung.
Wir haben ein Fahrgastschiff gekauft, welches wir ummelden wollen als Sportboot. Um das zu machen, haben wir es auf die entsprechende Länge gekürzt.

Durch diese bauliche Veränderung ist der bisherige Eichschein nicht mehr gültig bzw. und wir müssen uns neu eichen lassen.

So und nun frage ich mich immer noch wie die das machen, denn (Danke Tom) mit Deiner Fleißarbeit kann ich nicht viel anfangen:

"Sportfahrzeuge von 24 m Länge und mehr werden nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens (London 69) an Bord vermessen " Gibt es bestimmte Meßgeräte??

Immer noch fragend
Pat

So doof wie es auch klingt…
…es wird wirklich mit Maßband und Zollstock vermessen - soviel ich weiß, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Viele Grüße
Tom

Na gut, dann warte ich mal ab.
Pat
sisch schon drauf freund, wie ein Amtsmann von ner kleinen schaukelnden Jolle aus versucht, mit zollstock zu hantieren.

Das ergebnis wäre dann zumindest anfechtbar…

Ergänzung!
Hi Pat,

klick auf der von mir verlinkten Seite die orangene Schrift an, ist ein weiterführender Link.

Viele Grüße
Tom

P.S. Rein interessehalber Motor- oder Segelboot und wie lang ist es denn?

Hej,

lt. DSV, werden die Vermessungen dort digital vorgenommen. Was anderes kann ich es mir beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin eigentlich auch nicht vorstellen.

Hejdå
Joker

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Motorboot und jetzt ist es 19.98m - war vorher 20,50m.

Da wir dringend um die SUK Untersuchungen drum rum kommen wollen, ist die Länge für uns ziemlich wichtig.

P

Hallo,

Im speziellen, wie
ermittelt man die genaue Länge?

Wenn ich es zu tun hätte, würde ich wie folgt vorgehen:

  • Boot an einer geraden Spundwand festmachen.
    Einen etwas größeren Eisenwinkel (90°) so an der Spundwand anlegen, dass man über den nicht an der Wand anliegenden Schenkel genau auf das am weitesten vorstehende Teil am Heck peilt.
    Stelle an der Wand markieren.
    Das Gleiche am Bug machen.
    Mit einem Maßband den Abstand zwischen den Markierungen messen.

Falls die Leute von der Vermessungsstelle keine bessere Idee haben, schlagt das doch vor …

Grüße
Sebastian

Aufklärung
Der Eichmann war da - und ich war schokiert :wink:)

Zwei mal das Lot gezogen und tatsächlich mit nem Maßband gemessen. Gott sei Dank durften wir mit Hand anlegen und nun hat das Bott die gebrauchte Länge.

Sowas ungenaues hab ich noch nie gesehen. Wir hätten die Zahl praktisch auch aus dem Hut ziehen können.

Sehr witzig wahr auch, dass die Eichplakette dringendst auf den blanken Stahl geklebt werden mußte. Extra Farbe kratzen lassen hat er uns. Argument war, sie könne sonst mit der Farbe abblättern. Tja nun rostet sie ab.

P
(nicht mehr suk-pflichtig)

Ha! Wie war das mit Schlau Schlau ? ;-D
Hi Pat,

den konnt ich mir jetzt nich verkneifen.

Grinsende Grüße
Tom

1:0

ok der geht wirklich an Dich. Kanns aber immer noch nicht glauben. Wir hatten den Kahn auf der Werft und haben bei 3x Messen jeweils ein anderes Ergebnis rausbekommen.
Aber das war so um die 19,98 +/- 3cm.

Beim messen nun haben wir vorsichtshalber immer mal ein paar cm beim Anlegen uns quasi gut geschrieben. Wohlweislich, da der Typ ein so weit entferntes Ergebnis ermittelt hat. Da wir ihm entschlossen versichert haben, das wir gerne noch cm der Holzverkleidung abreißen ums passend zu machen, war es dann aber gut.

Aber von genauem Eichen war da einfach nie die Rede. Und berappen dürfen wir dafür 127 EUR.

127 € hört sich für ne „Eichung“ nicht teuer an. War da die Bescheinigung und Plakette schon mit drin, oder musstet Ihr die noch extra zahlen?

Gruß
Tom

Das war schon mit drin. Also Schnäppchen???

Naja den Rest hat er aus dem alten Eichschein rausgeschrieben. Der ja nicht mehr gültig ist, weil wir das Schiff ummelden.
Ganz ehrlich dafür das da ein Typ kommt, 2x mit dem Bandmaß wackelt, finde ich 127 EUR reinste Wucher. Zudem ist die Messung ja wie schon erwähnt die totale Zufallszahl.

P