Eichstrich und Füllhöhe eines Bieres

Hi Rechtsverdreher :wink:

gestern hatten wir in einer Kneipe ein kleines Streitgespräch mit einem Wirt bezüglich der Füllhöhe eines Bieres. Ein Freund bekam ein Bier auf den Tisch gestellt, wo der Füllstand der Flüssigkeit einen guten cm unter dem Markierungsstrich lag und mopperte den Wirt an, das Glas sei nicht ausreichend gefüllt. Der meinte, wenn der Schaum zusammengefallen sei, wäre der Füllstand an der Marke und die Sache hätte so seine Richtigkeit.

Frage also:
Wo kann ich nachlesen (Verordnung, Gesetz etc., muß aber verbindlich sein), ob ein Glas beim Servieren bis zur Marke mit Flüssigkeit gefüllt sein muß, oder ob ein ‚Steigerbier‘ zulässig ist.

Gandalf

kurz und umfangreich der nachfolg. Text

http://www.swr.de/infomarkt/lexikon/1998/beitrag/t_a…

Ausschank in der Wirtschaft
Sind die Gläser wirklich voll?

Gaststättenwirte kennen einige Tricks, wie man mehr Umsatz mit weniger Einsatz machen kann ohne dass es dem Gast weiter auffällt: Schweinefleisch statt Kalbfleisch - und schon ist das Wiener Schnitzel billiger. Oder man macht einfach die Portionen kleiner - bei gleichem Preis versteht sich - und schon hat man Kosten gespart.
Auch bei den Getränken erwarten den Gast so einige Tücken.

Norbert ist auf dem Weg zu seinem langersehnten Feierabendbier. Hm, endlich! Ja aber unter einem schönen Bier versteht man wohl etwas mehr - das ist Glas ist zur Hälfte mit Schaum gefüllt.
Beim Bier zählt zwar auch der Schaum mit, aber nur wenn, nachdem der Schaum sich in Bier verwandelt hat, das Ganze bis zum Eichstrich reicht.

Nur wer wartet schon gerne solange! Dann doch lieber gleich 'ne Cola.
Tja, Norbert - aber auch hier gibt’s Tücken. Beliebter Trick: Mit Eiswürfeln kann der Wirt gut mogeln. Darf er aber nicht, das Getränk muss ohne Eis bis zum Mess-Strich reichen.

So, jetzt aber auf Nummer sicher! Bei einem Gläschen Wein kann sicher nichts schief gehen.
Denkste! Ein Glas ohne Füllstrich - das darf nicht sein. Denn der Aufdruck von Mess-Strich und Füllvolumen ist Vorschrift.
Ausnahme: Gläser, die zusammen mit einer Flasche serviert werden.

Zurück zum Bier, vielleicht klappt’s ja diesmal und der Wirt hat dazugelernt.
Richtig, Norbert! Nur nichts gefallen lassen.

Ganz so schlimm wie Norbert wird’s Ihnen bei Ihrer nächsten Kneipentour hoffentlich nicht gehen. Aufpassen sollten Sie jedoch vor allem bei Straßenfesten - wie z.B. dem Oktoberfest. Hier kommt es schon häufiger vor, dass zu wenig Bier im Glas ist. Im Zweifelsfall gilt: Reklamieren.

(Sendedatum: 21. September 1998 / überarbeitet am 15. September 1999 / RR)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tatsächlich zählt der Flüssigkeitsgehalt nach Absinken des Schaumes. Allerdings zählen die sog. „Eichstriche“ an einem Glas nicht als „Eichstriche“. Ein Amtlich genehmigtes „Eichgerät“ zur feststellung des Flüssigkeitsvolumens ist um einiges teurer als ein Bierglas. Aber es ist Vorschrift, daß ein Wirt ein geeignetes Gefäß bereithält, wenngleich die wenigsten das auch benutzen. Ich selber habe noch ein solches Gerät - es bestimmt auf 5cl (amtlich) genau und kostet EUR 19,95.

Prinzipiell hätte man schon einen Anspruch auf das, was in der Getränkekarte steht (rein rechtlich, und zwar exakt was drinsteht: z.B. 0,2 l. Coca Cola sind auch 0,2 l. Cola, ohne Eis oder sonstiges) - aber 1cm macht bei einem 10cm hohen Altbierbecher gerade mal 10% aus, das macht bei einem Bierpreis von ca. 1,20 EUR bei 0,2l gerade mal 12 EuroCent „Streitwert“ aus - einen Rechtsanwalt würde ich deswegen nicht aufsuchen :open_mouth:)

Also wie so oft im Leben: Anspruch hat man zwar, aber Chancen, diesen Durchzusetzen, hat man kaum.

Und zur Anmerkung: Viele Wirte sind zu solcher Taktik veranlasst. Der Bierpreis ist nicht gerade niedrig für Fassbier, die behördlichen Vorschriften für Schankverluste etc. sind nicht gerade günstig für die Gastronomen (das Finanzamt billigt den Wirten z.B. 3% Schankverlust zu). Nicht umsonst wird das Eis als das „Gold der Wirte“ bezeichnet - Für das Finanzamt enthält eine 1Liter Flasche Cola bei Ausschankeinheiten von 0,2l 5 Portionen (die der Wirt dann versteuern muss),
mit dem geschickten Einsatz von Eis stellt er aber unter Umständen 7 Portionen her. Als Gast darf man dergleichen Taktiken nicht persönlich nehmen - es ist nicht der Versuch, den Gast zu besch…, sondern eben andere Stellen. Irgendwie wollen ja auch die Angestellten, die natürlich alle auf 330,- EUR Basis arbeiten, finanziert sein.

Als Gast sollte man in der Lage sein, dergleichen zugunsten des Wirt’s seines Vertrauens zu tolerieren, denn im Prinzip ist eine Kneipe ja mehr als nur ein Getränkehandel (oder sollte es zumindestens sein) - wenn ich in meine Lieblingskneipen gehe, dann verkommen die Getränke schon fast zur Nebensache…

Als Gast sollte man in der Lage sein, dergleichen zugunsten
des Wirt’s seines Vertrauens zu tolerieren,

hallo!

bei 200 bieren am tag macht das im jahr bei -10% füllhöhe sage und schreibe 8500 euro. das ist absolut nicht zu tolerieren. hier wird beschissen, auch wenn man dem wirt noch so vertraut. ich trinke zwar kein bier und gehe nicht in kneipen, aber dieselben methoden finden sich ja überall. zb. sind die automatischen colaspender bei macdoof schon so eingestellt, daß zuwenig herauskommt. jedesmal muß man drauf hinweisen, daß der becher nicht voll ist. oft schmeckt das cola in restaurants nach wasser. das geht dann postwendend zurück. bescheißen lasse ich mich sicher nicht, grade wenn man bedenkt, daß die margen bei getränken ja mehrere hundert prozent ausmachen.

grüße
lehitraot.

Hallo,

also ich denke, wir sollten den Tankwarten zugestehen, dass sie die Messeinrichtungen an den Zapfsäulen um 10 Prozent zu ihren Gunsten zu verändern. Schließlich geht es ja nur darum, ihren geringen Verdienst durch kleine Diebstähle am Finanzamt (nicht etwa dem Kunden oder gar der Allgemeinheit) etwas aufzubessern.

Vielleicht sollten auch die am Hungertuch nagenden Tabakkonzerne generell 2 Zigaretten weniger in die Schachteln tun als angegeben ist.

Gruss, Niels

Hi Gandalf,

als Liebhaber eines guten Whiskys solltest du lieber bei dieser Getränkesorte bleiben, da ist wenigstens kein Schaum drauf.

Aber es stimmt, der Wirt muß das Bierglas bis zum Eichstrich gefüllt servieren. Auf den Schaum zu spekulieren gilt nicht. Es gibt alte Biertrinker, die vor dem Trinken die Schaumkrone aus dem Glas pusten. Dieses Glas hätte dann nie die Chance, sich durch das Abesetzen des Schaums bis zum Eichstrich zu füllen.

Gruß,
Francesco

Tatsächlich zählt der Flüssigkeitsgehalt nach Absinken des
Schaumes.

Mag sein, daß ich mich schwer irre, aber ich behaupte mal, daß der gesamte Schaum selbst einer imposanten Pils-Krone weniger als einen ml Flüssigkeit enthält!!

Und der „Eichstrich“ stellt zumindest für Wirt und Gast die Stelle dar, bis zu der das Glas gefüllt sein muß. Diese Füllmarke ist nämlich oft bei gleichen Gläsern (z.B. 0,2l-Gläsern) auf verschiedenen Höhen über dem Boden. Das liegt an den Fertigungstoleranzen bei den Durchmessern.

Ich jedenfalls lasse Gläser, die nicht bis zum „Eichstrich“ gefüllt sind zurückgehen und meine Cola bestelle ich immer ohne Eis.

t:o)m

Hi Francesco,

als Liebhaber eines guten Whiskys solltest du lieber bei
dieser Getränkesorte bleiben, da ist wenigstens kein Schaum
drauf.

aber manchmal hab ich einfach Druscht :wink:

Aber es stimmt, der Wirt muß das Bierglas bis zum Eichstrich
gefüllt servieren. Auf den Schaum zu spekulieren gilt nicht.

Wo steht das denn geschrieben? Irgend eine Schankverordnug oder sowas muß es doch in diesem unserem regulierten Lande doch geben?!

Gandalf