weiß jemand, ob eine Betriebstankstelle bzw. die Zapfsäulen durch das Eichamt geprüft und geeicht werden müssen?
Wenn nein; Gilt dies auch, wenn an der Tankstelle auch an (ausgewählten) externen Kunden Kraftstoff verkauft wird, allerdings ohne dass der Tankbetrieb gänzlich öffentlich ist?
Im Eichgesetz oder der Eichordnung habe ich nach einem Anwendungsbereich gesucht, bin ich leider nicht fündig geworden.
danke schon einmal vorab.
Die allgemeine Rechtslage, wie sie z.B. auch in Sachsen gilt, war mir soweit klar. Meine Frage bezog sich speziell auf die Anwendbarkeit des Eichgesetzes auf (halb-öffentliche) Betriebstankstellen.
Ok da habe ich wohl einen Tick zu schnell gelesen.
Rein logisch betrachtet würde ich es so sehen, dass wenn der Kraftstoff nur Firmenintern an den Fuhrpark vergeben wird und von den Fahrern in dem Sinne an der Tankstelle nicht bezahlt werden muss (weil die Gesamtmenge schon von der Firma bezahlt ist) könnte man auch theoretisch auf die Eichung verzichten.
Die (Bsp.) 20 000l sind ja schon bezahlt.
So bald man aber dafür separat bezahlen muss ist es denke ich vorgeschrieben die Eichung durchzuführen. Man will ja auch genau das haben wofür man bezahlt. Für mich zumindest ist das logisch.
Kann aber auch in unserem „Kontrollstaat“ einfach eine generelle Eichpflicht geben…
Genau Paragraphen kann ich dir leider nicht nennen, vllt. jmd. anderes von unseren Experten hie die sich bei sowas besser auskennen.
Grüße
ElektroAzubi
(den das jetzt auch interessiert xD )