Eidbrüchige Parlamentarier

Hallo,
jeder Parlamentarier schwört auf das Wohl der Gemeinschaft. Gleichzeitig übernimmt er Aufgaben in der Privatwirtschaft, der er ebenfalls zum Wohle verpflichtet wird (ohne Eid).
Entspricht dieser Sachverhalt nicht einem Meineid?

(Eigentlich eine aussichtslose Frage, denn wo kein Kläger ist, da kein Richter. Schröder und Konsorten lassen grüßen!)

Freundliche Grüße
Heinz

Hallo Heinz,

warum soll das ein Meineid sein? Auch bei Nebenjob in der Privatwirtschaft kann ein MdB in dieser Funktion doch durchaus dem Wohl der Gemeinschaft dienen.

Ralph

jeder Parlamentarier schwört auf das Wohl der Gemeinschaft.

Nein. Bundestagsabgeordnete werden nicht vereidigt.

Gleichzeitig übernimmt er Aufgaben in der Privatwirtschaft,
der er ebenfalls zum Wohle verpflichtet wird (ohne Eid).
Entspricht dieser Sachverhalt nicht einem Meineid?

Nein. Selbst wenn Bundestagsabgeordnete in einer Art. 56 GG entsprechenden Weise vereidigt würden, käme Meineid niemals in Betracht, denn „Eid“ i.S.v. § 154 StGB sind nur solche Eide, die der Bekräftigung einer Aussage dienen. Und das sind allein die prozessrechtlichen Zeugen-, Sachverständigen- und Parteieide, nicht aber ein Amtseid nach Art des Art. 56 GG. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Eidesformel.

warum soll das ein Meineid sein? Auch bei Nebenjob in der
Privatwirtschaft kann ein MdB in dieser Funktion doch durchaus
dem Wohl der Gemeinschaft dienen.

wo steht denn, dass ein MdB dem „Wohl der Gemeinschaft“ dienen muss?

Hallo Raoul,

wo steht denn, dass ein MdB dem „Wohl der Gemeinschaft“ dienen
muss?

Vereidigungstext:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir
Gott helfe.“ (wobei manche den letzten Satz weglassen…)

Das Wohl des deutschen Volkes setzte ich jetzt einfach mal mit dem Wohl der Gemeinschaft gleich…

Grüße
Schmidti

machen wir uns mal die Mühe und lesen die Artikel, die eine Vereidigung voraussetzen:
Das wäre zunächst Art. 56 GG (dem Du ja die Vereidigungsformel entnommen hast): " Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid […]" -> hier steht also schon mal nichts von MdB

Der nächste Artikel wäre Art. 64 II GG: " Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid." -> Auch hier steht nichts von MdB
Also: Wo bitte steht, dass Parlamentarier einen Eid zu leisten haben oder der Wohl der Gemeinschaft dienen müssen?

gruß…

Hallo,
jeder Parlamentarier schwört auf das Wohl der Gemeinschaft.
Gleichzeitig übernimmt er Aufgaben in der Privatwirtschaft,
der er ebenfalls zum Wohle verpflichtet wird (ohne Eid).
Entspricht dieser Sachverhalt nicht einem Meineid?

da schwört keiner, da sie nur an ihr eigens Gewissen gebunden sind müssen sie nur diesem dienen und da hat ein Schwur ja doch nicht so ganz viel Sinn.
grus mm

Hallo Raoul,

machen wir uns mal die Mühe und lesen die Artikel, die eine
Vereidigung voraussetzen:

Schön, dass DU Dir wenigstens die Mühe gemacht hast… ich ja offensichtlich nicht.

Schande über mich: Obwohl ich eigentlich weiss, was MdB bedeutet, hatte ich nur noch „Minister des Bundes“ im Kopf.

Danke für die Korrektur!

Schmidti
der sich in die Ecke stellt und ersmal schämt