Eidelstaatliche Versicherung

Hallo.

Es geht darum, das ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit (Krankheitsbedingt) eine Rechnung eines Versandhauses nicht bezahlen konnte. Bestellt habe ich es nicht, sondern meine Ex-Freundin, das ganze auf meinen Namen, und ich Blind vor liebe es so hingenommen.

Zuweit in die Vergangenheit möchte ich nun gar nicht gehen. 

Meine frage ist, da ich letzten Monat „Meinen Finger gehoben“, also eine Eidelstaatliche Versicherung abgegeben habe, ob ich diese Rechnung nun noch Zahlen muss oder weitere Probleme (eventuell Haft) bekommen könnte? 

Kenne mich damit leider absolut nicht aus und der Gerichtsvollzieher war auch gar nicht offen für fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich weiteren Problemen gerne aus dem weg gehen möchte.

Vielen dank für eure Antworten.

Hallo! 
Nein du kannst Lediglich für die Verweigerung der e.V in Haft genommen werden. 
Allerdings wirkt sich die Abgabe der e.V negativ auf deine Bonität aus. 
Ausserfdem werden die Gläubiger die Daten ( falls irgendwas verwertbares dabei war) zur Zwangsvollstrdckung nutzen. Alle 3 Jahre können dich die Gläubiger zur Erneuerung auffordern. Bis dahin können und werden alle anderen  Gläubiger auf dieses Vermögensverhältnis  zugreifen. Sinnvoll ist eine ratenweise Tilgung. Keine falsche Scheu dir gläubiger sind froh wenn du dich meldest und ein Angebot unterbreiteSt. Jede Zwangsvollstreckung geht schließlich finanziell auch noch zu deinen Lasten. Obgleich jetzt wahrscheinlich nichts mehr kommt ( wenn kein Vermögen da ist) 

hoffe ich konnte helfen. 

Vg

Ja, vielen dank.

Du hast mir meine Angst vor der Verhaftung genommen.
Das mit der Ratenzahlung habe ich vor, möchte natürlich nicht mein Lebenlang verschuldet sein.

Ich danke dir für deine Antwort!

Hallo! 
Nein du kannst Lediglich für die Verweigerung der e.V in Haft
genommen werden. 
Allerdings wirkt sich die Abgabe der e.V negativ auf deine
Bonität aus. 
Ausserfdem werden die Gläubiger die Daten ( falls irgendwas
verwertbares dabei war) zur Zwangsvollstrdckung nutzen. Alle 3
Jahre können dich die Gläubiger zur Erneuerung auffordern.

Hallo,nur ein kurzer Hinweis: Der Schuldner kann nunmehr alle zwei Jahre aufgefordert werden, eine Auskunft seines Vermögensverzeichnisses (früher eidesstattliche Versicherung) zu erteilen.

Bis

dahin können und werden alle anderen  Gläubiger auf dieses
Vermögensverhältnis  zugreifen. Sinnvoll ist eine ratenweise
Tilgung. Keine falsche Scheu dir gläubiger sind froh wenn du
dich meldest und ein Angebot unterbreiteSt. Jede
Zwangsvollstreckung geht schließlich finanziell auch noch zu
deinen Lasten. Obgleich jetzt wahrscheinlich nichts mehr kommt
( wenn kein Vermögen da ist) 

hoffe ich konnte helfen. 

Vg