Eidesstaatliche Versicherung / Erklärung

Hallo,

ich habe leider keine passende Antwort beim googeln gefunden, deshalb
hier noch mal meine Frage an Euch.

Kann jedermann eine eidesstaatliche Versicherung / Erklärung abgeben,
muss diese von einem Anwalt/Notar/Richter gegengekennzeichnet werden?

Nehmen wir mal ein Beispiel, in einer EV wird etwas behauptet, was
nicht stimmt. Diese EV ist vom Verfasser persönlich unterschrieben.
Diese Erklärung hängt als Anlage an einem Brief von einem Anwalt mit bei.

Ich hoffe ich konnte mich etwas verständlich ausdrücken.

Gruss Tine

Jeder kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben, aber nicht jeder kann sie entgegennehmen. Ein typisches Beispiel für den Bedarf einer eidesstattlichen Versicherung ist der vorläufige Rechtsschutz im Zivilrecht. Da wird dann z.B. eine Behauptung aufgestellt und an Eides statt versichert, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Hier nimmt das Gericht die eV entgegen, aber die Erklärung selbst muss von niemandem gegengezeichnet werden. Es ist ja eine Erklärung nur desjenigen, der da etwas behauptet und dies bekräftigen will.

Hallo Benvolio,

herzlichen Dank für die verständliche Antwort.

Gruss Tine

Hallo,

generell unterliegt eine an Eides statt abgegebene Versicherung
bestimmten Voraussetzungen, um eine „Glaubwürdigkeit“ zu erhalten.
Korrekt wäre, wenn im Text ersichtlich ist, dass die Person, welche die eidesstattl. Versicherung abgibt, über die strafrechtlichen Folgend der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung belehrt wurde, dann muss Datum und Unterschrift mit Vornamen und Zunamen vorliegen; besteht diese aus mehreren Seiten sollte jede einzelne Seite unten mit Vornamen und Zunamen unterzeichnet sein.

Wenn allerdings die eidesstattl. Versicherung inhaltlich falsch ist, liegt hier eine Straftat vor und wird bei Strafantrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Hallo Xenia,

perfekt, die Aussage war klasse!

Dankeschön.

Gruss Tine