Eidesstaatliche versicherung trotz termin bei schuldnerberatung

hallo leute ich hab leider gottes naechste woche einen termin beim gv .
aber ist es jetzt so das ich auch einen termin bei der schuldnerberatung habe , leider zu einem spaeteren termin ich glaube 2 wochen nach dem termin des gv.
dies teilte ich auch dem gv mit aber dem schien dass egal zu sein , mit der begruendung das die faelle alle schon sehr lange zurueck liegen und ich den termin wahr nehmen muss sonst erzwingungshaft .
bei mir geht es um ca. 10 -20 glaeubiger .
hab auch alle schon mal angeschrieben und habe mit denen ratenzahlungen vereinbart die jetzt auch diesen monat von meinem konto abgehen .
es kann natuerlich sein das bei sovielen glaeubigern einer oder zwei vergessen wurden .
das muss jetzt geprueft werden , meiner seits.
ach so ich bin berufstaetig und zahlungsfaehig seit diesem jahr im april .
leider war ich in vergangenen jahren, was verbindlichkeiten angeht sehr fleckmatig .
meine frage ist jetzt : kann ich das alles irgendwie umgehn bis ich den termin bei der beratungsstelle hab , weil danach werden die mir bestimmt den lohn pfaenden und dann kann ich die anderen sachen wie zb. staatsanwaltschaft die ich auch bezahlen muss nicht mehr bezahlen.
das wuerde fuer mich im knast enden bzw.( gefaengniss)
kann mir da irgend jemand einen tip geben ???
ware echt super danke vielmals im voraus.

Hallo, Schluss mit dem pflegma! Natürlich müssen Sie zum GVZ. sonst gibt es großes Kino: Haftbefehl ! Auch wenn der Termin bei der SB früher wäre oder sogar vorher, könnte der beratungstermin mit 99,9 %-iger Sicherheit auch nichts ändern am Wunsch des Gläubigers, dass jetzt endlich die Karten aufgedeckt werden. Au h die SB kann nicht zaubern! Ihre Fantasien, was dann womöglich allles passiert, sind etwas An den Haaren herbeigezogen
Viel Glück , wird schon schiefgehen.

Hallo!

So ganz verstehe ich Ihre Frage nicht.

Was für einen Termin haben Sie beim GVZ?
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

Da werden Sie nicht drum herum kommen.
Der GVZ hat Recht, Sie hätten sich rechtzeitig um alles kümmern können.
Sollten Sie zum EV-Termin nicht erscheinen, ist Erzwingungshaft tatsächlich möglich.

Außer den GVZ bitten, den Termin zu verschieben, können Sie nichts weiteres tun.

Erst einmal herausfinden wer denn von deinen Gläubigern die EV haben möchte.

Wenn das eine nicht so grosse Summe ist,dann kann man die EV abwenden wenn man nachweisen kann, dass die Schuld innerhalb von 6 Monaten bezahlt ist.
dazu schon mal eine erste rate an den Gläubiger überweisen.

das ist eine Möglichkeit…eine andere ist,

wenn du für diesen einen Gläubiger die EV abgibts,um dich dann mit den anderen Gläubigern zu vergleichen.
Hat den Vorteil, dass die nun wissen dass du nix mehr hast und dann vergleichsbereit sind.
Nachteilist, dass du in der Schufa negativ stehst was bei einer EV aber auch wieder ein Vorteil ist, dann die EV bekommst du sofort wieder aus der Schufa raus wenn du die Forderung vollständig bezahlt hast.

wie das im einzelnen funktionieert steht auch hier

http://schuldenfrust.de/
ruiniert saniert etabliert

Hallo, brianone79! Das beste wäre natürlich, du würdest vor dem GV Termin noch einen (anderen) Schuldnerberater finden… Es macht halt auch bei einem GV in aller Regel Eindruck, wenn er von einem Schuldnerberater einen Brief oder vielleicht auch nur einen Anruf - z.B. wegen Terminverschiebung - erhält. Wenn du die Unterstützung durch einen Schuldnerberater nachweisen kannst, schöpfen deine Gläubiger wenigstens ein bisschen Hoffnung, dass sie noch irgendwie an ihre „Kohle“ kommen.

Ansonsten: Es ist dem Grunde nach keine Schade, Privatinsolvenz zu beantragen… Aber diese Entscheidung solltest du auf jeden Fall mit einem Schuldnerberater klären…
Gut wäre es wirklich, wenn die die „Eidesstattliche Versicherung“ vermeiden könntest…

Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein wenig Mut machen?! Gruß und Gottes Segen, Klaus