Eidesstaatliche versicherung

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www.schuldenfrust.de

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Leider ist das eine unvollständige Fragestellung. Aber eins kann ich sagen: Wenn Sie zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung geladen werden, müssen Sie hingehen und diese abgeben.

Hallo, kann nur raten, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Infos gibts auch beim GV der die EV abnimmt.

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Antwort: Die Anfrage ist zu allgemein gehalten um eine
konkrete Antwort abzugeben.Zu diesem Thema findest Du Antworten auf Deine Frage unter: wikipedia.de oder meine schulden.de

Hallo
Natürlich fällt die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, schwer. Die meisten Menschen mit Schulden fürchten sich vor diesem Schritt, zumal in der Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch noch von Haftbefehl und Gefängnis die Rede ist. Diese Angst in jedoch unbegründet: Überschuldung an sich ist nicht strafbar!

Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und

eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.

Und natürlich sind Sie im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation verpflichtet.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in ein „Schuldnerverzeichnis“ beim Amtsgericht eingetragen. Dieses Verzeichnis kann von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse belegen können. Das sind zum Beispiel Ihre Gläubiger, ein künftiger Vermieter oder ein Handwerker, die vor Auftragsausführung wissen wollen, ob ihr Kunde auch zahlungsfähig ist. Eine Veröffentlichung findet hingegen nicht statt. Die Eintragung wird nach drei Jahren automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Schulden bereits vorher bezahlt haben, können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen.

Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung wird über einen Datenabgleich auch als Schufa-Auskunft bei einer Kreditanfrage erscheinen. Allerdings ist der negative Eintrag bei der Schufa in der Regel schon bei der Kündigung eines Kredites erfolgt - also lange vorher.

Ganz WICHTIG: Machen Sie keine neuen Schulden! Denn wenn Sie z.B. jetzt Ihre Ratenzahlungen nicht einhalten, kann Ihnen schnell Betrug unterstellt werden. Ein Betrug liegt dann vor, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme klar war (oder hätte sein müssen!), dass sie keine realistische Möglichkeit zur Zurückzahlung besitzen. Wer also nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung neue Kreditverpflichtungen eingeht, etwa auf Raten bestellt, setzt sich genau dieser Gefahr aus.
Was können Sie tun:

Haben Sie Ihre Schulden bezahlt, dann beantragen Sie anschließend die Löschung des Eintrages beim Amtsgericht.
Nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sollten Sie keine weiteren Kredite aufnehmen oder Ratenkäufe tätigen.

Eine eidesstaatliche Versicherung abzugeben ist nicht so schlimm wie alle denken. Wenn du die Schulden abgezahlt hast dann wird diese auch wieder gelöscht.
Wenn du eine Eidesstaatliche versicherung abgibst, sehen die Gläubiger das du nichts hast und du hast somit mehr Ruhe und zahlst nur soviel in Raten ab wie du es auch kannst und nicht wie es die Gläubiger wollen.
Du darfst nur dann keine neuschulden machen und den Schufaeintrag hast du schon vor der eidesstaatliche versicherung gehabt . Dadurch kriegst du dann keinen Kredit bis du es abgezahlst hast.
Liebe Grüsse
Feivel

Hallo,
eine EV ist eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, da sie beeidet werden. Falschangaben sind Meineid und strafbar. Die EV besteht aus einem Fragebogen, in dem man angeben muss, was man hat und nicht hat. Z.B. die Kontoverbindung, der Arbeitgeber, Auto, Lebensversicherungen etc. Die EV wird in der Schufa vermerkt. Man gilt dann als nicht mehr zahlungsfähig. Bei einer EV muss man mit einer Kontopfändung rechnen. Das Beste ist dann, das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Dann ist für einen Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung ein Betrag von 1.028,98 Euro (ab 1.7.2011) automatisch pfandfrei, ohne das man einen Schutzantrag stellen muss. Die Bank ist zur Umwandlung des Girokontos in eine Pfändungsschutzkonto verpflichtet. Wenn man einen höheren Pfändungsfreibetrag auf dem Konto benötigt, weil man Unterhaltsverpflichtungen hat, muss man der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorlegen Diese werden von anerkannten Insolvenzberatungsstellen, Familienkassen, Jobcentern, Sozialämtern oder auch Arbeitgebern ausgestellt.
Nähere Infos über EV und P-Konto bei www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha

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