Guten Tag,
ohne die genauen Wortlaute und Begriffe zu kennen stellt sich mir folgende Frage:
Gibt es bei Privatinsolvenz einen Insolvenzverwalter?
Wenn eine Personengesellschaft insolvent wird haftet doch die Person für alle Belange der Firma und, weil Pers.ges, auch mit dem kompletten privaten Vermögen?
Wer bezahlt bei der o.a. insolventen Pers.ges. wichtige Reparaturen an haustechnischen Anlagen und darf die insolvente Pers.ges. selbsttätig Aufträge erteilen?
Mit der Vermutung Birnen mit Pflaumen gekreuzt und mit Äpfeln verglichen zu haben freue ich mich auf Antworten.
Grüße EwuuwE
Guten Tag,
ohne die genauen Wortlaute und Begriffe zu kennen stellt sich
mir folgende Frage:
Gibt es bei Privatinsolvenz einen Insolvenzverwalter?
ja sieeeescher ,)
Wenn eine Personengesellschaft insolvent wird haftet doch die
Person für alle Belange der Firma und, weil Pers.ges, auch mit
dem kompletten privaten Vermögen?
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Wer bezahlt bei der o.a. insolventen Pers.ges. wichtige
na niemand ausser Hausbesitzer, wenn Gelder über Pfändungsfreigrenze angespart werden müssen, siehe unten
Reparaturen an haustechnischen Anlagen und darf die insolvente
Pers.ges. selbsttätig Aufträge erteilen?
Wer denn sonst?? Wenn um grössere Sachen geht mit dem ISO Verwalter mal telen …
Mit der Vermutung Birnen mit Pflaumen gekreuzt und mit Äpfeln
verglichen zu haben freue ich mich auf Antworten.
Grüße EwuuwE
nächste Frage, selbes Problem…
Hallo Kater,
danke für die Antwort, folgendes ist mir noch unklar: wenn die iso-Person ohne Wissen des Iso-verwalters Aufträge erteilt, ohne den AN darauf hinzuweisen, daß sie iso ist, verstößt sie dann gegen Iso-Auflagen bzw. gibt es solche? Oder muß AN sich um solche Infos auch dann kümmern, wenn die Iso aktenkundig ist?