Kann ich eine eidesstattliche Versicherung an den Vermieter meiner Freundin schicken.Es geht darum, das einige Mieter wollen, das ic h mich als Besucher an den Nebenkosten beteiligen soll , weil ich sehr oft bei meiner Freundin zu Besuch bin und dort( meistens nicht immer )übernachte.Vom Verwalter habe ich schon vor Jahren ein Erlaubnisrecht bekommen , das ich bei meiner Freundin immer übernachten dürfe.Tagsüber bin ich immer- in meiner eigenen Wohnung , wo ich auch selber für mic h koche. Desweiteren dusche ich auch nur bei mir selber.Selbst den Müll meiner Freundin nehme ich immer zu mir mit- weil die Tonnen bei meiner Freundin immer überfüllt sind. Ein Lebensmittelladen im Hause meiner freundin macht die Tonnen voll mit Lebensmittel -Abfällen
ups - was für eine Frage? natürlich dürfen Sie, wer sollte das verhindern und warum? Die (schriftliche) Erlaubnis des Verwaltern schützt vor event. Forderungen.
Das ist eine Sache zwischen der Mieterin und dem Vermieter und geht andere (zeitweilige Nutzer fremden eigentumes), nichts an!
Hallo,
tut mir leid kann ich Dir nicht weiterhelfen - ist schon komisch… ich würde Dir raten einfach Rat beim Mieterverein zu holen oder einfach mal beim Anwalt fragen… diese Auskunft kostet nicht viel, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Alles Gute
Anne
Moin,
warum sollte der Freund einer Mieterin eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
Mieterin ist die Freundin, nicht der Freund.
Der Freund ist zwar häufig, aber mit Unterbrechungen zu Besuch (6 Wochen dauerhaft wäre eine Richtlinie, wo man annehmen könnte, dass es sich nicht mehr um einen Besuch handle, sonder um Untermietung oder Mitnutzung).
Die Mieterin oder ihr Freund müssen also weder irgendjemanden (auch nicht dem Vermieter oder den Nachbarn) etwas mitteilen oder um Erlaubnis fragen und schon gar nicht muss der Besuch die Nebenkosten mittragen oder die Mieterin für ihren Besuch Nebenkosten erstatten.
Meist sind verbrauchsabhängige Nebenkosten sowieso über den direkten Verbrauch erfasst (Zähler, eigene Tonnen) oder über die Flächenquadratmeterzahl der Wohnung oder (seltener) über die Anzahl der gemieteten Räume aufgeschlüsselt. Einige gehen auch über die Anzahl der Personen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
Ist der Freund im Mietvertrag aufgeführt? Nein
Ist er dauerhaft ohne Unterbrechung Gast? Nein
Wie werden überhaupt Nebenkosten hier berechnet?
Spielen da Personen eine Rolle?
Für mich fraglich:
Warum duscht der Besuch woanders, nimmt seinen Müll mit und fragt um Erlaubnis?
Das sind zwar liebe Gefälligkeiten, aber keine Notwendigkeiten.
Um aber die Frage zu beantworten:
Ja, der Freund einer Mieterin kann deren Vermieter eine eidesstattliche Versicherung schicken, muss aber nicht und sollte meiner Meinung nach auch nicht.
lg
danke für die beste Antwort. Jeden morgen gehe ich in meine eigene Wohnung wo ich mich sofort dusche. Dann Frühstücke ich alleine . Erst so gegen 19 Uhr gehe ich wieder zu meiner Freundin in deren Wohnung.Oft schlafe ich auch bei mir Zuhause. Den Müll; nehme ich mit, weil die Tonnen durch den Lebensmittelladen im Hause immer vollgestpft sind.Ist es nicht Nötigung - wenn der Verwalter Geld von mir will , nur weil Andere glauben ich würde mich nicht an den Nebenkosten beteiligen ?
Es ist keine Nötigung, wenn man von jemandem Geld fordert, bei Nötigung kommt es auf die Art und Weise an, das ist ein juristischer Begriff, da muss man einen Juristen fragen. Moralisch kan der Freund der Mieterin ein gewisses Drängen auf Beteiligung an Nebenkosten als Nötigung empfinden.
Hilfreich ist es, Forderungen und Begründungen schriftlich zu erhalten und nur schriftlich zu antworten, für spätere Nachweise.
Gute nachbarschaftliche Verhältnisse oder gutmenschliche Verhältnisse zum Mietvertragspartner sind wünschenswert und oft auch gegeben, aber halt nicht immer. Was sich daraus juristisch und mietvertraglich für Relevanzen ergeben, kann die Mieterin und ihr Freund vor Ort besser abschätzen.
Wer sogar seinen Müll mitnimmt, weil der Vermieter nicht für eine geordnete Müllentsorgung garantiert, wird wohl auch damit leben können, dass erstmal unberechtigte Forderungen gestellt werden.
Mein Rat wäre aber wie immer: Frühzeitig in einen Mietverein gehen, der nur wenig im Jahr kostet, eine Rechtsberatung und eine Mietrechtsschutzversicherung beinhaltet und allgemein solidarisch die Vertretung für uns Mieter ist, um gesellschaftlich unsere Rechte zu formuieren und zu platzieren.
Diese können im konkreten Fall erheblich besser agieren.
Und ein Brief mit Stempel eines Mietvereins wirkt gerade bei „Berufsvermietern“ recht gut, da diese ja ihr tatsächliches juristisches Recht kennen, wissen, dass der betreffende Mieter durchaus in der Lage ist, den Klageweg zu bestehen und (oftmals weitaus) kompetentere Berater hat.
Mein Rat also konkret:
Es dabei belassen lassen, nur auf schriftliche Forderungen reagieren und auf jeden Fall in den Mietverein eintreten, da bei diesen geschilderten Mietverhältnissen weitere Auseinandersetzungen mir wahrscheinlich erscheinen, und sich ggf. dort einfach beraten und vertreten lassen.
lg
PS: Danke für das Lob (beste Anwort), aber bei zwei Antworten… 
Hallo,
da Du nicht bei deiner Freundin in der Wohnung gemeldet bist und nicht dauerhaft dort wohnst, brauchst Du auch keine Nebenkosten zu bezahlen. Und nur dieses sollte man dem Vermieter schreiben. Rein rechtlich besteht kein Anspruch auf Nebenkosten.
Viel Glück!!
Hallo,
die Nebenkosten bezahlt Deine Freundin mit ihrer Miete. Wenn es durch Dich einen erhöhten Strom-, Wasser- oder Müllverbrauch gibt, dann bezahlt das doch Deine Freundin.
Was soll eine Eidesstattliche Versicherung denn bewirken?
MfG P. Kunze