Eidesstattliche Erklärung

Hallo zusammen
Kann man gegen jemanden vorgehen der eine Eidesstattlicher Erklärung abgegeben hat,  die definitif falsch ist und  nur dazu gedacht ist jemanden ins falsche Licht zusetzen .
Lg Freckle

Servus,

man könnte hier z.B. dem Staatsanwalt Bescheid sagen - vgl. § 156 StGB.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

warum sollte man sich strafbar machen, in dem man eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt?
Gerade die schriftliche eidesstattliche Versicherung dient ja dazu, den Wahrheitsgehalt ausdrücklich zu erklären.

Sollte die Versicherung an Eides statt korrekt sein, macht sich der Anzeigenerstatter strafbar. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft hier kein Nachsehen.

lG

Sollte die Versicherung an Eides statt korrekt sein, macht
sich der Anzeigenerstatter strafbar.

Nach welchem Parahraphen? Falsche Verdächtigung ist es nicht, denn die setzt voraus, dass die Anzeige „wider besseren Wissen“ geschehen ist.

Es ist nicht strafbar, jemanden anzuzeigen, wenn man einen hinreichenden Verdacht hat, dass dieser eine Straftat begangen hat. „Hinreichend“ heißt nicht, dass man es beweisen muss, das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und auch, wenn sich der Verdacht hinterher nicht bestätigt - solange man nicht wider besseren Wissens und völlig aus der Luft gegriffen gehandelt hat, macht man sich nicht strafbar.

Und ja: Natürlich kommen falsche EV vor. Gerade z.B. um Barvermögen geht, die sich nicht leicht beweisen lassen.

M.

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Servus,

warum sollte man sich strafbar machen, in dem man eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt?

vielleicht weil das im StGB so vorgesehen ist?

Schöne Grüße

MM

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