Eidesstattliche Erklärung - Auto der Ehefrau

Guten Tag,
angenommen, jemand müsste eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, müsste er die PKW ( sagen wir mal Kleinwagen, zB Polo) seiner Ehefrau (angenommen: es wurde keine besondere Vermögensregelung bei der Eheschlissung getroffen) angeben?
Besten Dank für Ihre Mühe!
sir0d

Guten Abend,
für mich als Gläubiger wäre der Kaufvertrag verbindlich. Läuft dieser auf den Namen der Frau und ist diese Angabe korrekt, ist das Vermögen des Fahrzeuges für Ihre Schulden nicht einzusetzen. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, greift die Eigentumsvermutung und der Gerichtsvollzieher kann Ihnen unterstellen, dass es Ihr Vermögensgegenstand ist und ggfs. verwerten. Den Nachweis über die richtigen Eigentumsverhältnisse müssen Sie anbringen.
Meiner Meinung nach…

MfG

Sorry, habe diese Anfrage wohl übersehen.
Am besten Gerichtsvollzieher, der die EV abnimmt,
danach fragen.