Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Eidesstattliche Erklärung im Inhaltsverzeichnis der Diplomarbeit erscheint? Und wenn ja: mit welcher Seitenzahl wird sie nummeriert?
z.B.:
Literaturverzeichnis III
Anlagenverzeichnis VII
Eidesstattliche Erklärung VIII
so?
und:
wird die digitalisierte Form der Diplomarbeit mit im Anlagenverzeichnis aufgeführt?
Eigentlich ist es doch keine Anlage ZUR Arbeit. Es ist doch die Arbeit in digitaler Form.
ich kann dir nur sagen, wie ich es gemacht habe (wurde vom Lehrstuhl so vorgegeben), dass kann sich durchaus unterscheiden.
Titelseite (ohne Nummer)
Eidesstattliche Erklärung (ohne Nummer)
Inhaltsübersicht III
Inhaltsverzeichnis IV
…
Die digitale Form der Arbeit gehört meiner Meinung nach nicht in ein Anlagenverzeichnis, da sie, wie du schon begründet hast, keine Anlage zur Arbeit selbst sondern nur diese in anderer Form ist. Die Arbeit ist auch ohne die CD vollständig. Bei mir hatte auch das Exemplar, das ich beim Prüfungsamt eingereicht habe, keinen digitalen Anhang, nur das Korrekturexemplar für den Lehrstuhl.