Eidesstattliche Erklärung in Verträgen einsetzen

Hallo allerseits, hier meine Frage:
Beispiel:
Person A möchte von Person B dringend Geld geliehen bekommen und bietet Person B als Gegenleistung dafür eine später zu erbringende, Dienstleistung an und ist bereit diese Zusage auch vertraglich festzuhalten.
Person B ist prinzipiell dazu bereit, vertraut jedoch nicht genügend in die Zusage von Person A und weiß auch, dass Person A das Geld nicht zurückzahlen kann, da Person A unter dem Existenzminimum lebt. Erbringt Person A die Leistung also entgegen der Zusage doch nicht, dann wäre das Geld wohl verloren.
Nun meine Frage:
Wäre es für Person B von nutzen, wenn Person A die Zusage in ihre Dienstleistung als eidesstattliche Erklärung untermauern würde?
Und allgemein gefragt: Ist eine eidesstattliche Erklärung in Privatverträgen überhaupt belastbar und würde sie vor Gericht als eidesstattliche Falschaussage gewertet werden?
So weit ich gelesen habe, ist eine Privatperson garnicht berechtigt, eidesstattliche Erklärungen entgegenzunehmen, was dann ja dazu führen würde, dass die eidesstattliche Erklärung in dem Vertrag unwirksam wäre.
Ich habe leider bis jetzt nichts klares dazu gefunden.

Hallo,

im Privatrechtlichen Vertrag ist sie wertlos.

hth

Danke für die Antwort.
Ich hatte es schon vermutet.
Etwas ähnliches und für Privatverträge wirksames gibt wohl nicht, oder?

wenn man der person nicht vertraut, einfach keinen vertrag abschließen.
alternativ kann man auch erst die zahlung leisten, wenn die dienstleistung erbracht ist. Oder einen Pfand forderen.

we

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Danke für die Antwort.
Ich hatte es schon vermutet.
Etwas ähnliches und für Privatverträge wirksames gibt wohl
nicht, oder?

Es geht wohl darum, dass man seinen zivilrechtlichen Anspruch mit Hilfe des Strafrechts durchsetzen können möchte?

Also: „Entweder du streichst mir jetzt den Zaun, oder ich mache ne Strafanzeige wegen XY?“

Mir fällt da nix ein.

Da fällt mir der gute alte „Wechsel“ ein
http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_%28Urkunde%29
Die dazu gehörigen Formulare gibt es wohl auch noch
http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=1G1G…
Im Gegensatz zu normalen nicht beglichenen Forderungen kann das Nichteinlösen eines Wechsels strafrechtliche Folgen haben.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wechselbetrug-__f433…

vnA

Danke für die Antwort. klingt recht kompliziert aber schein eine Möglichkeit zu sein.

Formular im Internet oder im Handel für Büroartikel besorgen. Für jede Teilzahlung ein eigenes Formular ausfüllen. Am Zahltag vorlegen und kassieren (oder anzeigen). Man hat uU dann zwar immer noch kein Geld, aber kann den Schuldner strafrechtlich belangen, oder damit drohen, was die Zahlungsmoral stärken kann.

vnA