… jemand sagen…, was die Schufa mit der eidesstattlichen Erklärung zu tun hat? Wenn ich jetzt einen leisten würde, wegen z. B. einer zurückgeschickten Ware, die als Bestellung bei der Firma nicht zurückgezogen wurde, lande ich dann als Schuldner in der Schufa?
Kann man denn unter diesen Umständen überhaupt eine Erklärung verlangen?
Eine eidesstattliche Erklärung erzielt ihre Wirkung dadurch, dass eine Falschaussage mit einer mögliche Strafe verbunden wird. Wenn man im privaten Umfeld eine eidesstattliche Erklärung zu einen bestimmten Sachvarhalt abgibt, dann ist das eine Sache zwischen den beteiligten Rechtsparteien.
Das hat mit der Schufa erst mal gar nichts zu tun, es sei denn es handelt sich um eine öffentliche Erklärung der Zahlungsunfähigkeit (früher: „Offenbarungseid“), die wird natürlich von der Schufa gespeichert.
Was die Schufa registriert, sind Rückmeldungen von Partner-Firmen und Banken über Ratenkredite, Zahlungsprobleme etc.
Bedauerlicherweise kann es dabei durchaus vorkommen, dass hier erstmal die evtl. falsche Darstellung einer Firma in deinem Schufa-Profil auftaucht, nach der Du deine Schulden nicht bezahlt hast.
Die Schufa prüft solche Meldungen nicht, sondern ist eigentlich nur eine riesige datenbank, die man gegen Gebühr anzapfen kann.
Daher empfiehlt es sich, regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft zu beantragen (gibts 1x jährlich kostenlos) und dann ggf. auf Korrektur falscher Einträge zu bestehen.
Vielen Dank. Das hat mir meine Unsicherheit ein bißel genommen.