Eidesstattliche Versicherung

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand von Euch kurz helfen, bzw. einen Tip geben.

Angenommen ein Schuldner ist wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden. (Handy bei Ebay verkauft, aber nicht geliefert).
Der Gläubiger hat den Mahnbescheid beantragt, bekommen und daraufhin den Vollstreckungsbescheid beantragt.

Der Gerichtsvollzieher suchte den Schuldner auf und nahm ihm die Eidesstattliche Versicherung ab.
Angenommen, der Schuldner gibt dabei an Vermögenslos zu sein und von seinen Eltern unterstützt zu werden.
Soweit so gut.

Kurz darauf wird der Schuldner dann zufällig bei Facebook gefunden, wo er als Arbeitgeber eine grosse deutsche Krankenkasse angibt.

  1. Die Frage dazu ist, gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob der Schuldner wirklich dort arbeitet? Denn das würde ja heissen, er hat bei der Eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben gemacht.

  2. Gibt es eine Möglichkeit über die Eltern an sein Geld heranzukommen?

  3. Kann man außer der der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung noch was anderes als Gläubiger machen?

Vielen Dank schonmal im Voraus

PS: Es ist für mich unglaublich und eine Schweinerei, welche Unterstützung Schuldner heutzutage bekommen. Schuldnerberatung ohne Ende, als Gläubiger wird man jedoch abolut allein gelassen, man kann sich nur einen Anwalt nehmen, den man im Endeffekt auch noch selbst bezahlen muss. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Als Opfer wird man auch noch bestraft.

Hallo,

wenn die Versicherung genannt ist, bei der er arbeiten soll, wäre es angebracht, sich durch einen Anruf dort rückversichern. Anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, um die Bezüge beim Drittschuldner (= Arbeitgeber) pfänden lassen.

Oder: Da man gelesen habe, dass er jetzt einen Arbeitgeber habe, eine Nachbesserung der eV beantragen. Dann muss er dazu Stellung nehmen.
Wenn es sich bestätigt: siehe oben.

Gruß, Hemba