Wegen Steuerschulden wurde das Konto gepfändet. Nun soll die eidesstattl. Versicherung abgeben werden.
Das Einkommen liegt bei ca.3000 €. Wird nun alles was über der Pfändungsgrenze liegt gepfändet? Somit kann aber die Miete nicht mehr bezahlt werden, da die Grenze ja bei ca. 1030,-- liegt.
Kann man gezwungen werden in eine billigere Wohnung zu ziehen oder wie geht man da vor?
Hallo,
bei einer eV müssen erst einmal alle Fakten offengelegt werden:
Einnahmen, Schulden, Verträge, Bankverbindungen, Arbeitgeber…
Diese eV gibt der Gerichtsvollzieher an den beauftragenden Gläubiger weiter. Dieser wird dann normalerweise diese eV daraufhin prüfen, was gepfändet oder verwertet werden kann. Entweder gibt er aufgrund der darin enthaltenen Daten irgendeinen Pfändungsauftrag (z.B. Einkommen Arbeitgeber, Mietkaution, o.ä.), oder er sieht, dass er ohnehin erst einmal schlechte Karten hat und läßt es (erst einmal) sein.
Wenn ich Dich richtig verstehe, lag in den angenommenen Fall ohnehin schon eine Pfändung des Kontos vor. Wenn das der Fall ist, hat diese Pfändung erst einmal Vorrang. Die Bank wird sich nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen richten.
Und solange es um das Vollstreckungsrecht geht, kann einen niemand zwingen, eine andere Wohnung zu nehmen. Das liegt schon im Ermessen des Schuldners selbst. Wenn er merkt, er kann dadurch erheblich seine Ausgaben minimieren, wird er es ohnehin tun…
Übrigens: Zu jeder Phase einer Vollstreckung kann sinnvollerweise ein Gespräch und eine für beide Seiten sinnvolle Lösung gesucht werden!
Ist immer auch deutlich billiger und kostet weniger Nerven.
Gruss, hemba