ich habe einen Kunden, der seine Rechnung nicht bezahlen möchte. Im Dez. 2010 hat er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Bestellung hat er aber schon vorher getätigt, das Rechnungsdatum liegt vor dem Zeitpunkt der eidesstattliche Versicherung.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?
Kunden anschreiben, dass bekannt ist, dass er EV abgegeben und danach Ware auf Lieferschein bezogen hat. Wenn er nicht bis … bezahlt, wird Strafanzeige wegen des Verdachts des Warenkreditbetruges erstattet.
Kommt kein Geld, erstatte ich schriftl. bei Polizei Anzeige wg. Verdachts des Warenkreditbetrugs und füge sämtl.Unterlagen bei. Gleichzeitig beantrage ich Mahnbescheid, um einen Titel zu erwirken (der gilt 30 Jahre lang). EV läuft nach 3 Jahren aus, d.h. wenn EV nicht wieder abgegeben wird, kann man vollstrecken.
Manche Kd. zahlen schnell, wenn sie „Polizei“ und „Anzeige“ hören, evtl. sogar in Raten. Manche juckt das nicht und dann stellt sich raus, dass viele andere auch schon Betrugsanzeige gestellt haben und man nur einer von vielen ist.
Dies ist keine Rechtsauskunft. So praktiziere ich das und habe oft Erfolg damit. Evtl. erhälst Du weitere wertvollere Tipps von anderen Mitgliedern.
Der Sinn und Zweck einer EV ist es, dass das Vermögen vollständig aufgegliedert ist.
Aus diesem Verzeichnis heraus hat man dann die Möglichkeit, die Bankverbindung, Arbeitgeber zwecks einer Pfändung zu bekommen.
Allerdings kann man bei 80% der Fälle sagen, dass eine Vollstreckung bei einem mit einer EV, fast aussichtslos ist.
Aber es kann sich lohnen beim zuständigen Amtsgericht für ca. 30,00 € das VErmögensverzeichnis anzufordern.
Allerdings müssen Sie sich für Ihre Forderung erst einmal einen Titel besorgen ggfs. mit dem Mahnbescheid
etc.
Sonst können Sie keine Pfändung bei der Bank,Arbeitgeber vornehmen.