Eidesstattliche Versicherung

Hallo, kann mir von Euch jemand erklären, was es für Auswirkungen hat, wenn man eine EV abgeben muß? Wird das in irgendwelchen Registern irgendwann mal wieder gelöscht?

Vielen dank erstmal.

Grüße Armin

Hallo!

Hallo, kann mir von Euch jemand erklären, was es für
Auswirkungen hat, wenn man eine EV abgeben muß?

Man erhält einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. Gläubiger können das Vermögensverzeichnis einsehen.

Wird das in
irgendwelchen Registern irgendwann mal wieder gelöscht?

Jo, in irgendwelchen Registern, irgendwann.

Wer’s genauer wissen will, möge die §§ 915, 915a ZPO lesen!

Hallo

Hallo!

Hallo, kann mir von Euch jemand erklären, was es für
Auswirkungen hat, wenn man eine EV abgeben muß?

Man erhält einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis beim
zuständigen Amtsgericht. Gläubiger können das
Vermögensverzeichnis einsehen.

Wird das in
irgendwelchen Registern irgendwann mal wieder gelöscht?

Nur vordergründig auf der 1. Seite. Banken etc. erhalten bei Schufaanfrage immer: NICHT KREDITWÜRDIG

Jo, in irgendwelchen Registern, irgendwann.

aber nicht bei der Schufa

Wer’s genauer wissen will, möge die §§ 915, 915a ZPO lesen!

LG
Mikesch

Hallo!

Wie die beiden schon bemerkten, wird sich der „Schufa-Eintrag“ negativ auf den Alltag auswirken. Nicht nur Banken haben hierüber Einsicht, sondern z. B. auch der Händler beim Abschluß eines Handy-Vertrages, beim Autoleasing o.ä.

Der Eintrag in der Schufa wird - Begleichung der Forderung selbstverständlich vorausgesetzt - nur auf Antrag gelöscht.
D. h. du mußt dich schon selbst darum kümmern, nachdem du bezahlst hast.

Ausserdem kann der Gläubiger z. B. Lohnpfändungen veranlassen, was beim Vorgesetzten nicht so gut aussieht! Bei Beginn einer neuen Arbeit ist es auch nicht so erfreulich.
Bei Bedarf kann dich der Gläubiger alles zwei Jahre zur neuen Abgabe laden lassen.

Das gesamte Vermögen wird dargelegt. Hierunter fällt auch ein evtl. (Teil-) Besitz an Grundstücken, Antiquitäten, Autos usw., und wenn es sich auch nur zum Ausgleich der entstandenen Kosten lohnt, wird gepfändet!
Hierbei gemachte falsche Angaben werden ungefähr so wie „Meineid“ belangt.

Es ist sehr ratsam, es nicht zur Abgabe der eidesstattl. Vers. kommen zu lassen. Wenn es dann doch passiert ist: schnellstmöglich bezahlen, Titel aushändigen lassen und die Löschung aller Einträge beantragen.
Bei finanziellen Problemen kann dir auch eine Schuldnerberatung helfen. Auch wenn du ein halbes Jahr auf einen Termin warten mußt, es lohnt sich: da zur Abgabe der e.V. ein vollstreckbarer Titel notwendig ist, bleibt die Forderung ganze 30 Jahre lang vollstreckbar (d. h. 15x die e.V. abgeben, 30 Jahre kreditunwürdig usw.). Was ist da schon ein halbes Jahr?

Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute!
sorgloseSusi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Susi,

Der Eintrag in der Schufa wird - Begleichung der Forderung
selbstverständlich vorausgesetzt - nur auf Antrag gelöscht.
D. h. du mußt dich schon selbst darum kümmern, nachdem du
bezahlst hast.

Die Löschung hat nicht auf Antrag, sondern nach Ablauf der Frist automatisch zu erfolgen. Kontrollieren sollte man es dennoch.

Ausserdem kann der Gläubiger z. B. Lohnpfändungen veranlassen,
was beim Vorgesetzten nicht so gut aussieht! Bei Beginn einer
neuen Arbeit ist es auch nicht so erfreulich.

Hier vermischst Du was: Bei der EV sowie bei Pfändungen handelt es sich um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es kann Niemand aufgrund einer EV eine Pfändung veranlassen, sondern nur aufgrund des Titels (aus dem heraus auch die EV veranlasst hat). Man kann also auch ohne EV eine Lohnpfändung ausbringen (solange man weiß, wer Arbeitgeber ist).

Eine EV im gebräuchlichen Sinne (früher Offenbarungseid) ist einzig und allein die Auflistung des vorhandenen Vermögens, welche an Eides Statt versichert wird. Da kann auch drin stehen, dass man Millionär ist. Die EV gibt dem Gläubiger eine Info darüber, ob es sich überhaupt lohnt, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Der Gläubiger erfährt daraus eben auch, welche Vermögensgegenstände vorhanden sind, in die er vollstrecken könnte.

Bei Bedarf kann dich der Gläubiger alles zwei Jahre zur neuen
Abgabe laden lassen.

Woher hast Du das? Wenn ein Gläubiger einen hinweis darauf hat, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen etwas geändert hat, kann er auch drei Monate später die nächste EV verlangen, z.B. weil Du eine neue Arbeitsstelle oder was geerbt hast, oder weil er Dich im Fernsehen bei Wer wird Millionär gesehen hat. :wink:

Es ist sehr ratsam, es nicht zur Abgabe der eidesstattl. Vers.
kommen zu lassen. Wenn es dann doch passiert ist:
schnellstmöglich bezahlen, Titel aushändigen lassen und die
Löschung aller Einträge beantragen.
Bei finanziellen Problemen kann dir auch eine
Schuldnerberatung helfen. Auch wenn du ein halbes Jahr auf
einen Termin warten mußt, es lohnt sich: da zur Abgabe der
e.V. ein vollstreckbarer Titel notwendig ist, bleibt die
Forderung ganze 30 Jahre lang vollstreckbar (d. h. 15x die
e.V. abgeben, 30 Jahre kreditunwürdig usw.). Was ist da schon
ein halbes Jahr?

Volle Zustimmung.

Gruß Oskar

Mikesch