Eidesstattliche Versicherung

Hallo, angenommen jemand mußte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben und merkt nun, das er versäumt hat, eine Lebensversicherung anzugeben, in die er mal vor 20 Jahren kurzzeitig etwas einbezahlt hat. Nehmen wir mal an, der heutige Rückkaufswert läge bei ungefähr 1500,- €. 1. Würde derjenige nun Schwierigkeiten bekommen, wenn er sich beim Amtsgericht meldet und den Sachverhalt so angibt? 2. Würde das überhaupt jemand mit bekommen, wenn er die Versicherung kündigen würde und sich den Rückkaufswert ausbezahlen lassen würde? 3. Würde das überhaupt jemand mitbekommen, wenn er die Versicherung einfach so stehen lassen würde, bis er seine Schulden bezahlt hat? Wie würdet Ihr diesen fiktiven Sachverhalt beurteilen?
Danke für Eure Meinungen!
Armin

Hallo,

irgendwann bemerkt irgendeine Behörde die LV. Und dann gibts richtig Ärger.

Gruß

Katl