Eidesstattliche Versicherung abgeben wegen Garantiefall

Ist es heutzutage Normalfall, dass man bei einem Garantie/Gewährleistungsfall eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss?
Und wie sieht es rechtlich aus wenn der Verkäufer nicht darauf eingeht?

Ich glaube, da wären ein paar mehr Infos hilfreich. Ich würde mich auf ein „NEIN“ festlegen, aber wer weiß schon, ob ich die Frage richtig verstanden habe…

Ist es heutzutage Normalfall, dass man bei einem
Garantie/Gewährleistungsfall eine Eidesstattliche Versicherung
abgeben muss?

Nein, wobei das meine persönliche Erfahrung aus dem Geschäftsleben ist.

Und wie sieht es rechtlich aus wenn der Verkäufer nicht darauf
eingeht?

Worum geht es denn?

Meine Phantasie sagt:

Der Käufer kann irgendeinen Umstand, der zur Inanspruchnahme von Garantie oder Sachmängelhaftung notwendig ist, nicht beweisen.

Aber dann wäre es doch gerade der Verkäufer, der eine E.V. verlangen würde?

So sieht es dann auch in dem Fall aus. Hersteller hat Garantieanspruch abgelehnt, angeblich wegen Eigenverschulden, was aber in dem Fall nicht zutrifft
Verkäufer will nun die EV um weitere Schritte einzuleiten(Reparatur etc.)

Ist es heutzutage Normalfall, dass man bei einem
Garantie/Gewährleistungsfall eine Eidesstattliche Versicherung
abgeben muss?

Nein, absolut kein Normalfall, absolute Ausnahme.

Und wie sieht es rechtlich aus wenn der Verkäufer nicht darauf
eingeht?

Es gibt keine rechliche Regelung, dass ein Verkäufer „darauf eingehen muss“, weder der Verkäufer noch die Firma; die „Versicherung an Eides statt“ ist ein Mittel der Beweisführung im StGB, ZPO etc.

och, die kann man rühig beim händler abgeben, hat den vorteil, das sie relativ wertlos ist, wenn der händler was mit machen will.
einfach mal im gesetz nachgucken, gegen wen man die überhaupt abgeben kann :smile:

oi, ich und Gesetzesparagraphen! Also könnte man die EV problemlos abgeben, obwohl man wegen der Rechtslage und Tatbestand unsicher ist.

Hallo,

och, die kann man rühig beim händler abgeben, hat den vorteil,
das sie relativ wertlos ist, wenn der händler was mit machen
will.

Und Du findest nicht, dass das im Zweifel für einen Richter ein heftiges Indiz sein könnte? Du weißt doch gar nicht, was genau hier testiert werden soll.
Gruß

was soll das für einen unterschied machen? die folgen aus einer echten EV bzw dem Verstoss sind strafrechtlch und nicht zivilrechtlich. da macht es keinen unterschied, ob er schreibt, das hab ich nicht gemacht oder bekommen oder ober das das ungültig als ev versichtert.

die folgen aus
einer echten EV bzw dem Verstoss sind strafrechtlch und nicht
zivilrechtlich.

Ah so.
Entweder Du kennst Den kompletten Fall und hältst damit hinter dem Berg oder Dir fehlt ganz einfach die Phantasie.
Anyway: mir doch egal.