Hallo,
eine Bekannte rief mich gestern verzweifelt an und sagte, dass ein Gerichtsvollzieher bei ihr war und die EV von Ihr verlangte.
Es geht um 3 Gläubiger, wobei zwei in der Rechtssache noch nicht abgeschlossen sind.
Fall 1: Energieversorgung Rückstand: Das ist für sie OK! Jetzt EV durch Gerichtsvollzieher !!!
Fall 2: Vor ca. 22 Jahren! Durch Mitwirkung bei einen gemeinsamen Hauskauf, wobei sie von einen Bekannten 30.000 DM Notariell beurkundet bekam, bezahlte sie ca. 19 mal, monatliche Raten i.H. von ca. 500 Euro per Eigen-Einzahlung auf das Konto des Bekannten, um Kosten zu sparen, da sie selber kein Konto hatte. Dies hatten sie gemeinsam mündlich vereinbart. Dabei zahlte sie ca. 19 mal 500 Euro auf das Konto des Bekannten ein und hat aber keinerlei Belege mehr! Jetzt fordert der damalige Bekannte, durch einen Gerichtsvollzieher, die gesamte Zahlung i.H. von jetzt ca 25.000 EURO zurück!
Es gab bisher KEINEN gerichtlichen Mahnbescheid, so dass sie die Möglichkeit hatte, eventuellen Einspruch/Widerspruch über die gesamte Forderung zu stellen.
Jetzt EV durch Gerichtsvollzieher !!!
Fall 3:
Sie hatte vor einem Jahr eine (unberechtigte???) Zwangsräumung ihrer angemieteten Wohnung.
Im September 2010 war sie (weil ihr Arbeitgeber den Arbeitslohn immer verspätet und zu wenig ausbezahlt hatte) mit einer Miete ihrer Wohnung im Rückstand. Die Miete für Oktober 2010 überwies sie am Freitag den 01.10.2010. Da die Bank am Wochenende nicht arbeitet, wurde der Mietzins erst am Dienstag den 05.10.10, auf dem Kontoauszug des Vermieters gebucht. Daraufhin leitete er sofort die Zwangsvollstreckung/Räumung und Herausgabe der Wohnung ein.
Im Februar 2011 kam es zur Gerichtsverhandlung, wobei ihr vom Gericht angeboten wurde, ein Anerkenntnis-Urteil zuzustimmen, weil sie angeblich keine andere Chance hat, und sie weiterhin in der Wohnung bleiben kann. Da sie ohne anwaltliche Hilfe anwesend war und sie sich dachte, „es war ja so“, daraufhin stimmte sie das Urteil zu.
Vom Sozialbürgerhaus wurde dem Gegenanwalt und ihr ein Schreiben zu gesendet, in dem geschrieben stand, dass die eine rückständige Miete sowie die Gerichtskosten und Anwaltskosten übernommen werden. Diesbezüglich muss berücksichtigt werden, dass dadurch die Hauptklage beendet ist.
Ihr Vermieter nahm dies an!
Vom Sozialbürgerhaus Fachabteilung gegen Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit, wurde das Urteil anscheinend nicht beachtet und als „erledigt“ beiseite geräumt.
Im Oktober 2011 stellte der Vermieter einen Antrag zur Räumung und Herausgabe der Wohnung OHNE Begründung!
Es war kein Mietrückstand! Hauptforderung 0,00 EURO
Anwaltskosten ca. 175,00 Euro
Im November 2011 wurde die Zwangsvollstreckung durchgeführt. Sie ist alleinerziehende Mutter mit Kind (9)
Das Kind war bei der Räumung anwesend, da sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Unterkunft hatte und sie nicht wusste, wenn ihr Kind von der Schule kommt, es vor verschlossener Haustüre steht.
Dies erklärte sie am Tag vor der Zwangsräumung der Gerichtsvollzieherin.
Am nächsten Tag, rief die Mutter um 7:30 Uhr, rechtzeitig in der Schule an und entschuldigte ihr Kind, dass es ihm nicht gut geht, und dass er am nächsten Tag wieder zur Schule kommt.
Nachdem der Termin für 10:00 Uhr angesetzt war, rief gegen 9:00 Uhr ein Polizist bei der Mutter an und erkundigte sich nach dem Verbleib ihres Kindes. Sie sagte, dass Ihr Sohn zu hause sei. Daraufhin sprach der Polizist, das er dass schon weiß, dass ihr Kind nicht in der Schule ist, da er soeben in der Schule nachgefragt hat und mitteilte, dass eine Wohnungsräumung durchgeführt wird und dadurch das Kind zu hause bei der Mutter ist.
Als der Polizist dies der Mutter erzählte, drehte sie durch und beschimpfte den „verblödeten“ Polizisten mit enormen Schimpfwörter… Der Name des Polizisten ist ihr bekannt!
Ihrem Kind wurde am nächsten Tag von der Lehrerin in der Schule gesagt: „Du bist gestern nicht Krank gewesen!“
Der Betrüger Vermieter schickte ihr im Dezember 11 über 2.700,00 Euro eine eigens erstellter Auflistung angeblich beschädigter Sachen in der Wohnung, sowie angebliche Reparaturkosten inkl. kaputten Hoflicht. 
Sie reagierte darauf nicht und bekam im Februar 2012 einen Mahnbescheid über den Betrag von 2.700,00 Euro und Kosten, zusammen 3050 Euro.
Auf den Mahnbescheid erhob sie Widerspruch auf die gesamte Forderung.
Ein Gerichtsvollzieher kündigte sich an wegen der Gesamtforderung i.H. von 6000,00 Euro.
Sie teilte dem Gerichtsvollzieher mit, dass sie sehr gerne wüsste wofür die 6000,00 Euro sein sollten und er sagte, dass er ihr eine Kopie dieser Unterlagen mitbringe. Gestern kam der GV zu ihr und er zeigte nur entsprechende Unterlagen flüchtig. Lies ihr keinerlei Kopien da, was sie erst im Nachhinein bemerkte als er weg.
Jetzt EV durch Gerichtsvollzieher !!!
Auf dem, vom GV vorgefertigten Protokoll, sind alle drei Gläubiger und dessen zugehörigen DR-NR. eingetragen.
Sie hatte nun die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, obwohl nach ihrer Meinung die Fälle noch nicht vollständig abgeschlossen sind?! Zumal hat sie keinerlei Unterlagen über entsprechende Forderungen, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Kann Sie trotzdem die gestern abgegebene EV zurückziehen?
Müssen alle Gläubiger (Fall 1, 2 und 3) auf der Liste Stehen?
Ist es möglich, dass die EV nur für den damaligen Energieversorger abgegeben werden kann?
Ist schon krass was so alles los ist…
Nun bitte ich Sie um eine positive Antwort, damit meine Bekannte eventuell noch schnell reagieren kann. Die Angelegenheit spielt sich in München ab.
Beste Grüße und Dank im voraus
brasil-pit