Eidesstattliche Versicherung abwenden

Hallo,

ich habe einen vollstreckbaren Titel des Jugendamtes und wollte nun rückständigen UNterhalt für meine Tochter für die letzten 2 Jahre per GV eintreiben. Es gab nun auch einen Termin zur EV… doch der Vater meiner Tochter schickte ein Schreiben an die GV…in welchem steht, daß er in den letzten 2 Jahren UNterhalt bezahlt habe, dies jedoch an meine Halbschwester, Tante meiner Tochter…und daß meine Tochter bei meiner Schwester gelebt habe. Dies mit schriftlicher Bestätigung meiner Schwester, daß meine Tochter bei ihr gelebt habe und Sie den UNterhalt immer erhalten habe!!
Das ist Quatsch… das kann auch die Schule bezeugen… und auch das Jugendamt… Ich habe keinen Kontakt mehr zu meiner Schwester, wir haben Streit! Jetzt hat die GV den Termin zur EV verstreichen lassen, mit der Begründungdaß sich der Anwalt des Schuldners/des Vaters melden würde und Gegenklage gegen die EV machen würde!
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen!! Soll ich Pfüb machen?? Mit der GV komme ich irgendwie nicht weiter… sie wohnt im Ort des Schuldners… und kennt ihn!!
Der Schuldner kann nciht einmal Bankbelege nachweisen, daß er an meine Schwester gezahlt hat :smile: ist ja klar warum. Meine Tochter ist jetzt fast 15 und kann natürlich auch aussagen, daß diese Aussage Quatsch ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

LG
und vielen Dank schon einmal

Da weiss ich nicht bescheid sorry

Gruß und viel Glück

Hallo,

ich habe einen vollstreckbaren Titel des Jugendamtes

und

wollte nun rückständigen UNterhalt für meine Tochter

für die

letzten 2 Jahre per GV eintreiben. Es gab nun auch

einen

Termin zur EV… doch der Vater meiner Tochter schickte

ein

Schreiben an die GV…in welchem steht, daß er in den

letzten 2

Jahren UNterhalt bezahlt habe, dies jedoch an meine
Halbschwester, Tante meiner Tochter…und daß meine

Tochter

bei meiner Schwester gelebt habe. Dies mit

schriftlicher

Bestätigung meiner Schwester, daß meine Tochter bei

ihr gelebt

habe und Sie den UNterhalt immer erhalten habe!!
Das ist Quatsch… das kann auch die Schule bezeugen…

und auch

das Jugendamt… Ich habe keinen Kontakt mehr zu

meiner

Schwester, wir haben Streit! Jetzt hat die GV den

Termin zur

EV verstreichen lassen, mit der Begründungdaß sich der

Anwalt

des Schuldners/des Vaters melden würde und Gegenklage

gegen

die EV machen würde!
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen!! Soll ich Pfüb

machen??

Mit der GV komme ich irgendwie nicht weiter… sie

wohnt im Ort

des Schuldners… und kennt ihn!!
Der Schuldner kann nciht einmal Bankbelege nachweisen,

daß er

an meine Schwester gezahlt hat :smile: ist ja klar warum.

Meine

Tochter ist jetzt fast 15 und kann natürlich auch

aussagen,

daß diese Aussage Quatsch ist. Wie soll ich mich jetzt
verhalten?

LG
und vielen Dank schon einmal

Anwalt nehmen und nicht versuchen selbst zu regeln.
Wenn du kein Geld für einen Anewalt hast, dann kannst du bei Gericht Zuschuss beantragen.Frag den Anwalt

Hallo,

wenn hier angebliche Beweise vorliegen, würde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Weil die Tochter ja wohl hier die Sache eindeutig klären kann.
Parallel würde ich auch ein PfÜberw.Verfügung loslassen.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entschuldigung - war lange krank und zur Reha weg. Falls Thema noch aktuell, bitte melden.
Gruss, lichtblick

Hallo,
ist etwas durcheinander die Sache. Wenn der Vater keine Nachweise für die Unterhaltszahlung belegen kann, würde ich weiter gehen. Es ist aber sehr langwierig und streßig, diesen Weg zu beschreiten. Theoretisch würde der Schwester der Unterhalt zustehen, wenn die Tochter dort gelebt hätte. Kenne aber hier die Rechtslage nicht genau. Hat man der mutter das Erziehungsrecht entzogen, warum war das kind bei der Schwester?

Wurde der Mutter das Erziehungsrecht entzogen, weshalb war die Tochter bei der Tante? Theoretisch hätte sie Anspruch auf Unterhalt, wenn sie das Kind großgezogen hat. Kenne die Rechtslage aber nicht. Ich gehe davon aus, daß kein Unterhalt gezahlt wurde, wenn absolut keine Belege nachweisbar sind. Kämpfe weiter.