Hallo, für eine Antwort wäre ich dankbar.
Folgender Sachverhalt: 5 Kinder, eines wurde von meiner Mutter (verwitwet) im Testament enterbt, wegen Veruntreuung von Geldern meines Vaters nach des Tod und weil sich mein Bruder daraufhin auch noch großzügig an den Sparkonten meiner Mutter bedient hat. Einen Teilbetrag davon hat mein Bruder in einem Brief an meine Mutter als Kredit bezeichnet. Diesen hat meine Mutter ihm dann gekündigt und die Rückzahlung gefordert. Dies geschah nicht. Inzwischen ist meine Mutter verstorben und wir (Erben) haben ein Versäumnisurteil erreicht, dass meinen Bruder zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet. Seitdem liess er alle Fristen verstreichen, usw. Schlußpunkt der traurigen Geschichte: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Darin verneint er bei Frage 21 Anteile an einer Erbengemeinschaft.
Und das ist jetzt der Kern meiner Frage:
hat er damit auf seinen Pflichtanteilsspruch rein rechtlich gesehen verzichtet und kann ihn auch innerhalb der 3-Jahresfrist nicht mehr geltend machen?
Sorry, war in Urlaub, deshalb erst jetzt eine Reaktion. Mit Erbangelegenheit kenn ich mich aber nicht aus.
Gruss, lichtblick
Guten Abend,
leider kann ich Ihnen dazu keine Fachauskunft geben.
MfG