Aufgrund meiner vorherigen Tätigkeit als (kleiner) GmbH-Geschäftsführer, Insolvenz und geleisteten Bürgschaften muß ich aufgrund nicht vorhandenen Einkommens und Vermögens die EV abgeben.
Das Einzige, was man noch halbwegs bei mir als „Vermögen“ ansehen kann, das wäre mein Auto! Dies ist ein Youngtimer, der aber eigentlich nur Liebhaberwert hat und aus dem Jahre 89 stammt. Derzeitiger Liebhaber-Wert (aufgrund der besonderen Ausführung des Modells) ca 1200 bis 1500 EUR. Unwissende (z.B. GV) würden den Wert auf 300-500 EUR schätzen. Dieses Auto hat für mich eine sehr große Bedeutung, da dort viel Liebe und Arbeit reingesteckt worden sind und ich möchte dieses auf keinen Fall abgeben.
Nun ist es aber so, dass ich meiner Lebensgefährtin ein riesigen Geldbetrag schulde. Als Pfand hat Sie den Fahrzeugbrief unter Verwahrung. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Das Fahrzeug ist aber weiterhin auf meinem Namen angemeldet
Reicht dies um das Auto zu behalten oder muß sie den Fahrzeugbrief an den Gerichtsvollzieher übergeben? Gibt es bestimmte Wortlaute, die in diesem schriftstück enthalten sein müssen oder die auf keinen Fall vorkommen dürfen?
Abmelden ist leider nicht empfehlenswert, da ich in der Versicherung sehr niedrig eingestuft bin und diese dann aufgrund neg. Schufa und EV erstmal weg fällt und da ich mit der Versicherung aufgrund eines anderen Fahrzeuges eh Probleme hatte.
Also, vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben
Hallo,
zunächst ist es ja so, wenn der GV anklopft, daß man alle Vermögenswerte mit angeben muß. Ich denke, daß 'Dein Auto auch dazugehört. Du hast ja einen Selbstbehalt, alles was darüber ist, sollte auch für die Entschuldung eingesetzt werden. Bzgl. Kfz-Brief kann ich nichts sagen. Ich würde das Auto verkaufen, um meine Schulden zu zahlen. Setz Dich mit den Schuldnern in Verbindung, evtl. Ratenzahlung möglich.