angenommen, Verein A verkauft an Person B einen Gegenstand von nicht geringem Wert (900 €). Person B verweigert ohne Angabe von Gründen die Zahlung.
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher bleiben wirkungs- und erfolglos. Nun findet Verein A heraus, dass Person B bereits zwei Jahre vor dem Kauf die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Besteht die Aussicht, erolgreich gegen Person B Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten (zwischenzeitlich ist klar, dass Person B niemals hätte zahlen können und den Verein A getäuscht hat)?
Die EV abzugeben bedeutet ja nur, dass man zum Zeitpunkt der EV-Abgabe nicht mehr genug finanzielle oder sachliche Mittel besitzt, um seine Verbindlichkeiten bezahlen zu können. Überdies steht einem Schuldner eine Pfändungsfreigrenze zu, und im Rahmen einer „bescheidenen Lebensführung” können viele Sachen (Bett, Möbel, einfaches TV-Gerät u.Ä.) auch gar nicht gepfändet werden.
Wenn die EV also schon Jahre zurückliegt, kann sich der Schuldner inzwischen durchaus wieder wirtschaftlich erholt haben. Es dürfte dann Sache seiner Gläubiger sein, erneut bei ihm anzuklopfen - der Schuldner braucht von sich aus nicht aktiv zu werden. Von daher wird man auch nicht von Betrug sprechen können, denn eine EV zwingt den Schuldner ja nicht dazu, anschließend eine moralische Läuterung zu durchleben. Wenn er also inzwischen wieder etwas gekauft hat, ohne es bezahlen zu können, zeigt das allenfalls, dass er nichts dazugelernt hat.
Ich sehe das irgendwie anders. Die moralische Seite klinken wir hier mal am besten ganz aus. Dass die meisten dieser Leute das Wort „Moral“ nicht einmal buchstabieren können, geschweige denn, sich an die „Moral“ gebunden fühlen, ist meine feste Überzeugung.
Doch zurück zum Thema. Wenn jemand die eidesstattliche Versicherung abgibt, so offenbart er doch, über keinerlei Vermögen bzw. pfändbare Einkünfte zu verfügen. Diese Person schützt sich letztlich auf diese Weise auch vor weiteren Maßnahmen der Gläubiger.
Wenn diese Person nun erneut Anschaffungen tätigt, obwohl die Person von vorherein weiß, dass sie letzenendes nicht bezahlen kann, so fügt sie dem Verkaufenden doch absichtlich einen Vermögensschaden zu.
Ich denke, dass es sich hierbei durchaus um Betrug handelt.
Wenn jemand die eidesstattliche
Versicherung abgibt, so offenbart er doch, über keinerlei
Vermögen bzw. pfändbare Einkünfte zu verfügen.
Nein. Er sagt nur, dass er in dem Augenblick nicht mehr EIGENTÜMER von Bargeld, Wertpapieren, Wertsachen etc.pp. ist. NUTZEN darf er das alles weiterhin, sofern es ihm jemand anderes zur Verfügung stellt. Und kein Gesetz kann ihm verbieten, nach der EV wieder wirtschaftlich Fuß zu fassen. Wenn er danach auf legale Weise zu Geld kommt, gehört die Kohle ihm, solange seine Gläubiger das nicht mitbekommen.
Wenn diese Person nun erneut Anschaffungen tätigt, obwohl die
Person von vorherein weiß, dass sie letzenendes nicht bezahlen
kann,
Eben das müsste man erst mal nachweisen. Vielleicht hat er ja just zum Kauf-Zeitpunkt einen dicken Batzen Geld in der Tasche gehabt. Vielleicht wollte er damit ja die Sachen bezahlen. Wenn ihm das Geld auf dem Weg zur Bank (zwecks Bareinzahlung) leider unbemerkt aus der Hosentasche gerutscht ist, ist das unachtsam, aber kein Betrug.
Ich denke, dass es sich hierbei durchaus um Betrug handelt.
Versuchen kann man es natürlich mal. Aber so einfach wird es nicht werden.
Wenn diese Person nun erneut Anschaffungen tätigt, obwohl die
Person von vorherein weiß, dass sie letzenendes nicht bezahlen
kann, so fügt sie dem Verkaufenden doch absichtlich einen
Vermögensschaden zu.
Ich bin mir auch sicher, gelesen zu haben, dass man im Falle einer EV keine Verträge abschließen darf, wenn klar ist, dass man sie nicht erfüllen kann. Das kann sogar ohne EV vorleigen, wenn man überschuldet ist.
Soll dem Verein doch egal sein - ne Anzeige wegen Betruges kostet den Verein nix und der „Täter“ hat sie sich vermutlich redlich verdient.
Bei Betrug wird meines Wissens immer der Staatsanwalt aktiv.
Hierin würde ich persönlich auch keine Verschwendung von Steuermitteln sehen. Solches Handeln sollte schon so öffentlich wie möglich gemacht werden.
Im Mittelalter gabs dafür nen Pranger. In USA stehen heute noch Ganoven, die neu in ne Stadt ziehen in der Tagespresse - mit Foto, vollem Namen und Adresse. Opferschutz geht vor Täterschutz.
Wenn ich ne kleine Tochter hätte, dann würde ich schon gerne wissen, wenn mein neuer Nachbar Sexualstraftäter ist.
Wenn ich ein Geschäft/ Verein hätte, würde ich auch gerne wissen, mit wem ich es zu tun haben. Schufa und Selbstauskunft ( Mieter etc.) sind aufwändig.