Hallo zusammen,
bei allen Überlegungen, die mir über den Tag durch den Sinn gehen, komme ich unter anderem zu der folgenden Frage:
Ab wann gilt eine eidesstattliche Versicherung/Erklärung als zivilrechtlich verwertbarer Beweis für die ZUORDNUNG eines Schadens mit einem bestimmten unmittelbar zuvor sich ereigneten Geschehensverlaufs?
Lässt sich die Frage in verwertbarer Form beantworten? Ich hoffe es.
Will Euch aber nicht den Fußballabend verderben. Das Spiel beginnt erst in einer dreiviertel Stunde. Schöne Unterhaltung.
Danke für Eure Antworten.
Schöne Grüße _ mki _