Eidesstattliche Versicherung EV

Hallo,

ich habe ja schon 2 Fragen zu Vollstreckung etc. gefragt :smile:
Leider komme ich in meinem Fall auch kaum weiter. Es geht um rückständigen Kindesunterhalt von 2 Jahren. Ich habe einen vollstreckbaren Titel. Daraufhin habe ich GV beauftragt. Diese scheint aber den Schuldner zu kennen, gleiches Dorf, gleich alt. So daß es sich um Wochen hingezogen hat. Da sich der Schuldner geweigert hat zu zahlen, haben wir nun am 5.3. die EV. Der Schuldner hat eigenes Haus, abbezahlt von den Eltern, und verdientüber 3.500 Euro netto! im Monat!
Er hatte ganz am Anfang der GV gesagt, daß er nicht zahlen muß, da meine Tochter nicht bei mir gelebt hätte! Angeblich hat sie bei meiner Halbschwester gelebt und er hat an sie UNterhalt gezahlt! Die hat er auch schriftlich behauptet mit Unterschrift meiner Halbschwester, daß er an Sie UNterhalt gezahlt hätte!
Das ist Quatsch!! Meine Tochter war nachweislich bei mir! Ich habe keinen Kontakt mehr mit meiner Halbschwester, seitdem es um einen Erbstreit ging.
So, kann er mit diesem angeblichen! Nachweis! die EV verhindern??
Er hat keinerlei nachweise, daß er an mich gezahlt hat… er hat ja auch keine Überweisungsbelege, daß er meiner Schwester gezahlt hätte!!
Soll ich besser einen Pfüb machen?? Oder jetzt erst mal die EV abwarten? Hätte cih es eher gewußt, hätte ich gleich Pfüb gemacht, da ich ja seine Bankdaten habe, wo auch sein Lohn hingeht.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank
Alexandra

Hallo,

hätte er wirklich bezahlt, hätte er schon vorher Einspruch/Widerspruch einlegen können, bevor der Titel erlassen wurde.
Ist es möglich, sich mit dem GV kurzzuschließen? Er hat den Auftrag zur Vollstreckung von Ihnen erhalten und sollte in Ihrem Interesse arbeiten. Er hat Sie auch hinsichtlich des Pfüb beraten. Dieser wäre natürlich angebracht, wenn er ein regelmäßiges Einkommen hat.
Er wird wohl kaum die EV abgegeben, wenn er monatlich so viel verdient. Zur Abgabe der EV muss er ein Vermögensverzeichnis ausfüllen.Die darin enthaltenen Angaben müssen natürlich der Wahrheit entsprechen. Nach Abgabe der EV ist er nirgends mehr kreditwürdig … das wird er sich wohl nicht antun.
Wie schon geschrieben, mit GV i.V. setzen. Der handelt in Ihrem Interesse!
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die GV lange brauchen, bis sie vollstrecken. Angeblich sind sie alle überlastet. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der GV eher zum Schuldner hält oder sich für diesen einsetzt als für Sie, können Sie sich immer noch beim zuständigen Gericht des GVs beschweren (sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde).

Viel Erfolg!

Gruss, lichtlick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da kenn ich mich nicht so aus.
Hoffe Du findest im Forum Hilfe

Gruß P.

Hallo,

ich habe ja schon 2 Fragen zu Vollstreckung etc.

gefragt :smile:

Leider komme ich in meinem Fall auch kaum weiter. Es

geht um

rückständigen Kindesunterhalt von 2 Jahren. Ich habe

einen

vollstreckbaren Titel. Daraufhin habe ich GV

beauftragt. Diese

scheint aber den Schuldner zu kennen, gleiches Dorf,

gleich

alt. So daß es sich um Wochen hingezogen hat. Da sich

der

Schuldner geweigert hat zu zahlen, haben wir nun am

5.3. die

EV. Der Schuldner hat eigenes Haus, abbezahlt von den

Eltern,

und verdientüber 3.500 Euro netto! im Monat!
Er hatte ganz am Anfang der GV gesagt, daß er nicht

zahlen

muß, da meine Tochter nicht bei mir gelebt hätte!

Angeblich

hat sie bei meiner Halbschwester gelebt und er hat an

sie

UNterhalt gezahlt! Die hat er auch schriftlich

behauptet mit

Unterschrift meiner Halbschwester, daß er an Sie

UNterhalt

gezahlt hätte!
Das ist Quatsch!! Meine Tochter war nachweislich bei

mir! Ich

habe keinen Kontakt mehr mit meiner Halbschwester,

seitdem es

um einen Erbstreit ging.
So, kann er mit diesem angeblichen! Nachweis! die EV
verhindern??
Er hat keinerlei nachweise, daß er an mich gezahlt

hat… er

hat ja auch keine Überweisungsbelege, daß er meiner

Schwester

gezahlt hätte!!
Soll ich besser einen Pfüb machen?? Oder jetzt erst

mal die EV

abwarten? Hätte cih es eher gewußt, hätte ich gleich

Pfüb

gemacht, da ich ja seine Bankdaten habe, wo auch sein

Lohn

hingeht.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank
Alexandra

Abend, also durch den bestehenden Titel können die vorgebrachten Argumente (meiner Meinung nach) keine Rolle mehr spielen. Denn durch den Titel wird ja einem zugesagt, dass man den Anspruch auf Unterhaltszahlung erwirkt hat. Widerspruch hätte vorher von Ihm erfolgen müssen.
Abnahme EV kann ein Druckmittel sein, damit die Zahlungen anlaufen.
Sich auf jeden Fall schnellstmöglich das Vermögensverzeichnis anfordern und parallel Bankpfändung durchführen (wer zu erst kommt - malt zu erst.
MfG

Hallo, der Sachverhalt ist etwas durcheinander, kann Dir deshalb nicht weiterhelfen.