Hallo,
ich habe ja schon 2 Fragen zu Vollstreckung etc. gefragt 
Leider komme ich in meinem Fall auch kaum weiter. Es geht um rückständigen Kindesunterhalt von 2 Jahren. Ich habe einen vollstreckbaren Titel. Daraufhin habe ich GV beauftragt. Diese scheint aber den Schuldner zu kennen, gleiches Dorf, gleich alt. So daß es sich um Wochen hingezogen hat. Da sich der Schuldner geweigert hat zu zahlen, haben wir nun am 5.3. die EV. Der Schuldner hat eigenes Haus, abbezahlt von den Eltern, und verdientüber 3.500 Euro netto! im Monat!
Er hatte ganz am Anfang der GV gesagt, daß er nicht zahlen muß, da meine Tochter nicht bei mir gelebt hätte! Angeblich hat sie bei meiner Halbschwester gelebt und er hat an sie UNterhalt gezahlt! Die hat er auch schriftlich behauptet mit Unterschrift meiner Halbschwester, daß er an Sie UNterhalt gezahlt hätte!
Das ist Quatsch!! Meine Tochter war nachweislich bei mir! Ich habe keinen Kontakt mehr mit meiner Halbschwester, seitdem es um einen Erbstreit ging.
So, kann er mit diesem angeblichen! Nachweis! die EV verhindern??
Er hat keinerlei nachweise, daß er an mich gezahlt hat… er hat ja auch keine Überweisungsbelege, daß er meiner Schwester gezahlt hätte!!
Soll ich besser einen Pfüb machen?? Oder jetzt erst mal die EV abwarten? Hätte cih es eher gewußt, hätte ich gleich Pfüb gemacht, da ich ja seine Bankdaten habe, wo auch sein Lohn hingeht.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank
Alexandra