Hallo,
jemand hat bei einem Umzug seinen Sozialversicherungsausweis der DDR verloren und nun fehlen ihm 3 Jahre bei der Rente.
Den Betrieb gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr, keine Unterlagen sind mehr auffindbar, die ehemaligen Kollegen verstorben, bzw. nicht mehr auffindbar.
Alles versucht - bei der Krankenkasse, Archive und sonstwo, aber nirgendwo war etwas zu finden.
Die Rentenstelle selbst hat nichts dazu beigetragen, sie sagten nur, wenn es keinen Sozialversicherungsausweis gibt, können sie auch nichts machen.
Nun heißt es, man kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man in dieser Zeit gearbeitet hat. Die Rentenstelle verweigert aber die Annahme der eidesstattliche Versicherung und meint dass sie sowas ablehnen und es nicht als Beweis gilt.
Welcher Sachverhalt ist denn nun richtig?
Ich bin für Antworten sehr dankbar.