Eidesstattliche Versicherung Schufa

Hallo,

jemand hat Schulden beim Jugendamt und aufgrund von Wohnungswechsel die Rückzahlungsaufforderung vom Amt nicht erhalten. Daraufhin hat das Amt die Eidesstattliche Versicherung beantragt und danach wurde Haftbefehl erlassen, weil die Person unglücklicherweise nicht auffindbar war. Jetzt steht beides auch in der Schufa, da die Person im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.

Durch einen Zufall hat die Person dies nach einem halben Jahr mitbekommen und will sich mit dem Jugendamt einigen. Die Summe kann allerdings nicht komplett zurückgezahlt werden, sondern es wird sich wahrscheinl. auf Ratenzahlung geeinigt.

Ist es in diesem Fall trotzdem möglich, dass die Person aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht werden kann und das Jugendamt bestätigen muss, dass der Schuldner zahlungsbereit ist, da ja eine Einigung statt gefunden hat und somit auch die Löschung aus der Schufa beantragt werden kann? Oder kann dies grundsätzlich erst geschehen, wenn die Summe komplett zurückgezahlt wurde? Im Internet ist nachzulesen, dass eine Einigung gefunden werden muss bzw. die Summe komplett zurückgezahlt werden muss. Allerdings sind dies keine sicheren Aussagen. In der Schufa steht dieser Eintrag angeblich mind. 3 Jahre oder länger, wenn der Betrag dann noch nicht komplett getilgt ist. Welche Aussage ist zutreffend?

Danke und viele Grüße!

Hallo,

es steht 3 Jahre in der Schufa, Löschung aus dem Schuldnerregister nach 3 Jahren, wenn kein Löschungsantrag gestellt wird.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

VG
EK

Hallo,

Hallo, muss meinem „N-Kollegen“ leider etwas korrigieren:

EV und HB können auf Antrag sofort gelöscht werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Forderung beglichen wurde!
Hier geht es darum, auf Antrag, und wenn nachgewiesen ist, dass

Das Jugendamt wird einen „Teufel“ tun und bestätigen, dass der eV zu löschen sei, denn dann würden die ja indirekt behaupten, dass die Forderung beglichen sei.
Dies ist mit dem HB identisch.

Nach 3 Jahren „verschwindet“ eV und HB aus der Schufa, weil die eV ja nur für 3 Jahre abgegeben werden kann (eine abgegebene eV kann auf Verlangen des Schuldners nach 3 Jahren wiederholt werden, innerhalb der 3 Jahre ergänzt, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass sich an den wirtschftlichen Verhältnissen des Schuldners etwas geändert hat).
Also, entweder die Gesamtforderung in einer Summe bezahlen oder die 3 Jahre abwarten und hoffen, dass nicht andere Gläubiger zwischenzeitlich auftauchen,…
und dies ist korrekt, denn "hin-und-wieder „belästige ich beruflich die Schufa“:wink:

jemand hat Schulden beim Jugendamt und aufgrund von
Wohnungswechsel die Rückzahlungsaufforderung vom Amt nicht
erhalten. Daraufhin hat das Amt die Eidesstattliche
Versicherung beantragt und danach wurde Haftbefehl erlassen,
weil die Person unglücklicherweise nicht auffindbar war. Jetzt
steht beides auch in der Schufa, da die Person im
Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.

? Oder kann dies

grundsätzlich erst geschehen, wenn die Summe komplett
zurückgezahlt wurde?

Ja

Im Internet ist nachzulesen, dass eine

Einigung gefunden werden muss

gibt es nicht!

bzw. die Summe komplett

zurückgezahlt werden muss. Allerdings sind dies keine sicheren
Aussagen. In der Schufa steht dieser Eintrag angeblich mind. 3
Jahre

nur 3 Jahre und nicht länger, weil, wie anfangs bechrieben,…

Danke und viele Grüße!

Guten Morgen!

Selbstverständlich kann ein Haftbefehl auf Betreiben des Gläubigers jederzeit aufgehoben werden, ob die Forderung jettz beglichen ist oder nicht. Warum sollte das denn nicht funktionieren? Man verliert dadurch auch den Anspruch nicht.

Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist sofort nach Bekanntwerden der Aufhebung zu löschen.

Und wie kann der Haftbefehl gelöscht werden, wenn die Forderung noch nicht beglichen ist, sich aber auf eine Ratenzahlung geeinigt wurde?

Es gibt also keine Möglichkeit, die EV löschen zu lassen, zumindest aus der Schufa, bevor die Forderung komplett getilgt wurde auch wenn sich auf Teilzahlung geeinigt wurde?

Was kann außerdem unternommen werden, wenn bei EV und Haftbefehl in der Schufa ein falsches Datum eingetragen wurde?

Gruß!

Und wie kann der Haftbefehl gelöscht werden, wenn die
Forderung noch nicht beglichen ist, sich aber auf eine
Ratenzahlung geeinigt wurde?

Es gibt also keine Möglichkeit, die EV löschen zu lassen,
zumindest aus der Schufa, bevor die Forderung komplett getilgt
wurde auch wenn sich auf Teilzahlung geeinigt wurde?

Was kann außerdem unternommen werden, wenn bei EV und
Haftbefehl in der Schufa ein falsches Datum eingetragen wurde?

das Datum berichtigen lassen,…
mfg

Gruß!

Die Henne und das Ei,…

die eV ist der „Bankrott“ des Schuldners, und da gibt es bonitätsmäßig keinen Unterschied, ob ich „nur“ einen HB oder „nur“ einen eV oder Beides habe.

Der eV ist die zahlungsunfähigkeit des Schuldners in öffentlicher Form; der Haftbefehl der Hinweis, dass der Schuldner „erst unter Androhung einer Verhaftung“ die eV geleistet hat.

Wenn man da unterscheiden müsste, welcher Schuldner der „Schlimmere“ von beiden wäre, natürlich der mit dem HB, weil hier ja nur unter Androhung der Verhaftung dieser dann,…der „nur“ den eV, wäre der „bessere“ Schuldner, aber beide kreditunwürdig und sollten Rechnungen stets immer bar bezahlen,…