Hallo,
jemand hat Schulden beim Jugendamt und aufgrund von Wohnungswechsel die Rückzahlungsaufforderung vom Amt nicht erhalten. Daraufhin hat das Amt die Eidesstattliche Versicherung beantragt und danach wurde Haftbefehl erlassen, weil die Person unglücklicherweise nicht auffindbar war. Jetzt steht beides auch in der Schufa, da die Person im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Durch einen Zufall hat die Person dies nach einem halben Jahr mitbekommen und will sich mit dem Jugendamt einigen. Die Summe kann allerdings nicht komplett zurückgezahlt werden, sondern es wird sich wahrscheinl. auf Ratenzahlung geeinigt.
Ist es in diesem Fall trotzdem möglich, dass die Person aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht werden kann und das Jugendamt bestätigen muss, dass der Schuldner zahlungsbereit ist, da ja eine Einigung statt gefunden hat und somit auch die Löschung aus der Schufa beantragt werden kann? Oder kann dies grundsätzlich erst geschehen, wenn die Summe komplett zurückgezahlt wurde? Im Internet ist nachzulesen, dass eine Einigung gefunden werden muss bzw. die Summe komplett zurückgezahlt werden muss. Allerdings sind dies keine sicheren Aussagen. In der Schufa steht dieser Eintrag angeblich mind. 3 Jahre oder länger, wenn der Betrag dann noch nicht komplett getilgt ist. Welche Aussage ist zutreffend?
Danke und viele Grüße!
