ich habe seid einigen Jahren ein Kleingewerbe und einen Jahresumsatz zwischen 6000 und 8000€.
Aus meinem vorgehenden Gewerbe habe ich einiges an Schulden mitgenommen die auch bis heute noch nicht abgezahlt sind.
Die letzten 3 Jahre hatte ich relativ Ruhe von den Gläubigern weil ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Diese ist nun abgelaufen und der Gerichtsvollzieher stand gestern vor meiner Türe. Da ich den gewünschten Betrag nicht bezahlen kann und wahrscheinlich in der nächsten Zeit noch einige Gläubiger an mich herantreten werden wenn sie feststellen das die e.V. nicht mehr aktiv ist hat der Gerichtsvollzieher die Abgabe e.V. verlangt.
Er sagte das er natürlich zur Abgabe der e.V. alle informationen zu meinem Kleingewerbe braucht.
Meine fragen:
Kann ich die e.V. abgeben obwohl ich dieses Kleingewerbe habe oder muss ich es abmelden?
Kann er mir meine Arbeitsmaterialien (Kamera und Objektive) Pfänden obwohl er damit meine einzige möglich Geld zu verdienen vernichtet?
Macht es Sinn das ich mich beim Arbeitsamt melde und eine eventuelle Vorrübergehende Hilfe beantrage?
Oder soll ich mich sogar ganz Arbeitslos melden und Harz 4 beantragen?
also ich bin bei der Frage überfordert, bzw. traue mich nicht hier rechtliche Hinweise zu vergeben. Kontaktiere lieber einen Rechtsanwalt deines Vertrauens oder frag in einerm Juraforum nach. Solltest du wirklich dein Gewerbe abmelden müssen und dazu Fragen hast, dann empfehle ich dir www.nu-invent.de dort kannst du alles nachlesen, was du über Kleingewerbe wissen musst.
leider habe ich keine Ahnung von Wirtschaftsrecht,
habe lediglich hin und wieder Fragen zum Thema Recht in diesem Forum gestellt.
Ich wünsche Dir Glück in einer schweren Zeit, sorry dass ich Dir nicht helfen kann!!
Die EV ist für den Gläubiger die letzte Möglichkeit, alle Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erfahren.
Somit sind alle Forderungen anderen gegenüber, Bankverbindungen, Warenbestände vollständig anzugeben.
Ich kannte einen FAll, wo der Geschäftsführer von einer GMBH auch die EV abgegeben hat.
Die Folgen der EV.
Schufa-Eintrag, keine oder geringe Aufnahme von Krediten nur möglich.
Das Arbeitsamt wird keine Schulden übernehmen, Gewerbe abmelden? - eine Frage der Insolvenzverschleppung.
Wenn man als Firmenbetreiber merkt, dass man die Verbindlichkeiten gar nicht zahlen kann, macht man sich der Insolvenzverschleppung strafbar.
MFG
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