Eidesstattliche Versicherung und Auto, geht das?

hallo erstmal,

folgende Frage, Person X (privat person) will eine eidesstattliche Versicherung abgeben, da er in der Position besser mit den Gläubigern verhandeln kann, um die Schulden abbauen zu können.

Nun hat Person X einen Bmw (140PS), der allerdings 14 Jahre alt ist und den er gerne behalten würde, da er den Wagen für die Arbeit braucht, welche in einer anderen Ortschaft ist.

Darf Person X den Wagen behalten, nachdem er die eV abgegeben hat. Oder wird der Wagen dann sofort versteigert, um einen Teil der Schulden zu begleichen?

danke!

Hallo,

folgende Frage, Person X (privat person) will eine
eidesstattliche Versicherung abgeben, da er in der Position
besser mit den Gläubigern verhandeln kann, um die Schulden
abbauen zu können.

Nun hat Person X einen Bmw (140PS), der allerdings 14 Jahre
alt ist und den er gerne behalten würde, da er den Wagen für
die Arbeit braucht, welche in einer anderen Ortschaft ist.

Darf Person X den Wagen behalten, nachdem er die eV abgegeben
hat. Oder wird der Wagen dann sofort versteigert, um einen
Teil der Schulden zu begleichen?

Praktisch ist zu erwarten, das die Gläubiger die Pfändung versuchen werden und der Schuldner Aufwand hat (Vollstreckungsschutzantrag o.ä.) dies abzuwenden. Dabei ist es empfehlenswert Rechtsrat von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle kurzfristig verfügbar zu haben.
Ich habe keine Ahnung welchen Zeitwert ein solches Fzg. hat. Wenn der Wert den Aufwand rechtfertigt, ist jedenfalls eine Austauschpfändung möglich. Bedeutet: Wagen wird versteigert und dem Schuldner ein nahezu wertloser, alter Kleinwagen mit „TÜV“ ersatzweise zur Verfügung gestellt. Sofern die Aufsuchung der Arbeitsstelle mit anderen Verkehrsmitteln zumutbar ist, kann die Stellung des Ersatzwagens aber auch unterbleiben.
Ich rate diese Frage mal einer Schuldnerberatung/Anwalt zu stellen und vorher den Zeitwert zu ermitteln.

HTH

Gruß
Carsten
(der kein Jurist ist)