Hallo,
vor kurzem habe ich überraschend eine Vorladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bekommen.
Da ich zur Zeit jeden Monat 150 Euro an meinen Gläubiger zahle und ich in zehn Monaten mit der Zahlung des Kredits fertig bin, werde ich diese Eidesstattliche Versicherung auch leisten bzw. unterschreiben. Habe ja nichts zu verlieren. Das hoffe ich zumindest.
Allerdings ist es so, das meine Mum ein Auto (5000 Euro) finanziert (je 100 Euro), welches ich als Halterin angemeldet habe. Sowohl Steuer, als auch Versicherung, da ich es ja auch fahre. Meine Mum finanziert dieses Auto, um es mir zu schenken. Jetzt habe ich allerdings Angst, dass die Gerichtsvollzieherin das Auto pfänden, und ich meine Mutter in einen Schuldenberg reinreisen könnte.
Ist es denn in dieser Konstellation überhaupt möglich, das Auto zu pfänden. Denn Theoretisch ist es doch so, dass meine Mutter mir das Auto erst dann schenken kann, wenn dieses komplett abgezahlt ist und Sie den Brief hat (dieser befindet sich bis zur Abzahlung noch bei der Verkäuferin). Wäre es dennoch besser, das Auto auf meine Mutter zuzulassen? Das wollte meine Mum nicht, da meine Mutter über 240km weit wegwohnt. Und irgendwo stand ja mal geschrieben, das Auto muss da angemeldet werden, wo es sich dauerhaft befindet.
Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.
Die Abgabe der EV ist keine leichte Sache, vorher bitte abklären, wer Gläubiger ist.
Durch die EV werden Sie in die Schufa eingetragen und stehehn definitiv schlechter als vorher da.
MIt dem Auto ist kein Problem, da ja wahrscheinlich der Kaufvertrag oder ähnliches nicht auf Sie läuft.
GGfs. vorzeigen und Angaben so den Gerichtsvollzieher mitteilen.
Auto wäre nach den genannten Umständen nicht ihr Vermögen und somit nicht pfändbar.
MFG
Hallo,
war 7 Wochen lang weg zur Reha. Falls noch Antwort gewünscht wird, bitte nochmals melden.
Danke, lichtblick