Eidesstattliche Versicherung und Wohneigentum

Hallo zusammen,
ich hoffe jemand von Euch kann mir bei meiner Frage helfen.

Ich lebe seit 8 Jahren von meinem Mann getrennt und bin alleinerziehend. Mein Ex und ich haben gemeinsam ein Eigenheim, von dem Notariell jedem die Hälfte gehört. Mein Ex bewohnt diese Wohnung.
Nun zu meiner Frage:
Ich muß wohl demnächst eine Eidesstattliche Versicherung wegen Schulden abgeben. Könnte mir da die Hälfte der Wohnung Probleme bringen? Oder soll ich meine Hälfte der Wohnung meinen Ex Überschreiben?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Danke und Grüße

Hallo Kruemel 33,
Für mich ist unklar, wenn schon 8 Jahre getrennt seid, warum Dir noch die Hälfte des Hauses gehört. Das hättet Ihr notariell schon trennen können. Es könnte gut sein, daß Deine Haushälfte verkauft werden muß, um die Schulden abzutragen, denn offenbar hast Du ja anderen Wohnraum, wohnst also nicht selber in dem Haus. Bei Eigennutzung ist es wohl noch etwas anders, vorausgesetzt, es ist auch nicht viel zu groß. Ich denke, Du wirs an den Verkauf müssen, bin mir aber nicht ganz sicher. Frag eventuell nochmal genau nach.
Tut mir leid, Dir vielleicht nicht ganz helfen zu können. Dennoch wünsche ich Dir viel Glück, einen guten Rutsch und einen Blick nach vorne in das neue Jahr, was vor uns liegt.

Hallo Juttili,
also die Wohnung ist ja schon geteilt, 50% gehören mir und die anderen meinem ex.
Ich habe ja schon versucht meine hälfte zuverkaufen, aber wer will schon eine halbe Wohnung? Und mein Ex bewohnt und zahlt die Wohnung. Aus der Finanzierung bin ich raus.

Trotzdem danke schonmal für die Antwort. Wünsche Dir auch einen guten Rutsch

Hallo Kruemel,
wenn Dein Ex die Wohnung bezahlt hat, Du somit aus der Finanzierung raus bist, wieso stehst Du noch im Notarvertrag als Eigentümerin? Das bringt doch nur Schwierigkeiten, macht eine ordentlich notarielle Trennung, dann ist gut. Entweder läßt Du dich auszahlen - ich denke aber, das wird er nicht tun, wenn er alleine weiter finanziert hat - verkauft oder überschreib ihm Deine Hälfte, damit alles ganz klar geregelt ist. Das gibt ja ein ewiges Hin und Her, er kann ja auch mal in solche Schwierigkeiten kommen, letztlich muß dann doch alles verkauft und aufgeteilt werden.
Wie gesagt, mach Dich hier nochmal richtig sachkundig über einen RA.

Hallo,
bei der Eidesstattl.Versicherung muss man sein Vermögen angeben, u.a. auch Wohnungseigentum, Lebensversicherung, Rentenversicherung etc.

Wenn Wohnungseigentum vorhanden ist, wird Gerichtsvolllzieher versuchen, dieses zu Geld zu machen. Warum auf Exmann überschreiben? Wenn, dann doch nur gegen Geld, oder? Mit dem Geld können dann auch die Schulden beglichen werden.

Das ist meine Meinung - kein Rechtsrat.

Guten Start ins neue Jahr
wünscht lichtblick

Guten Abend,
ich gehe davon aus, dass Sie im Grundbuch mit je 1/2 Anteil drin steheh, somit haben Sie auch Vermögen, was im Vermögensverzeichnis anzugeben ist.

Welche Wirkung hat die EV: Wenn Sie Schulden haben, könnte der Gläubiger bei entsprechender Höhe eine Sicherungshypothek auf ihren Anteil im Grundbuch eintragen.
Durch die EV wüsste er dann überhaupt erst, dass ein Eigenheim besteht.
Die Umschreibung wird so schnell nicht erfolgen können - denke ich - und warum überhaupt diese Umschreibung.
Dann würde Ihrem Ex ja das Eigenheim vollständig allein gehöhren und er hätte ja dadurch auch Vermögen…

MFG