Eidesstattlichen Versicherung

Hallo Experten,

Person A muss eine eidesstattlichen Versicherung abgeben, weil Firma A ein Paket zugesandt hat, indem ein Artikel fehlte.

Muss man hierfür eine eidesstattlichen Versicherung abgeben?
Ist dies nicht übertrieben?

Mit welchen folgen muss Person A rechnen? Es wird ja ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis geben, wegen einem Artikel der fehlte?

Schon mal DANKE!

Hier der Wortlaut der Firma A:

Sehr geehrte Person A,

Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit einer
eidesstattlichen Versicherung.

Bitte bestätigen Sie auf dieser mit Ihrer Unterschrift, dass der USB
Stick in unserer Lieferung gefehlt hat und senden Sie bitte das
Schreiben an unsere Firma zurück.

Nach Eingang werden wir umgehend die Vorablieferungsrechnung stornieren.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Firma A

Hallo Firma A,
man kann eidesstattlich versichern, dass man zahlungsunfähig ist oder dass man ein Paket nicht bekommen hat. Beides hat miteinander nichts zu tun.
Ich habe schon eidesstattlich versichert, dass ich meinen Führerschein verloren habe. Die Behörde wollte ungern, dass ich 2 Stück habe.
Grüße
Ulf

Person A muss eine eidesstattlichen Versicherung abgeben, weil
Firma A ein Paket zugesandt hat, indem ein Artikel fehlte.

Nein, muss sie nicht. Wer sollte sie dazu zwingen?

Muss man hierfür eine eidesstattlichen Versicherung abgeben?

Nee.

Ist dies nicht übertrieben?

Nö. Und wenn es doch wahr ist - warum nicht? Ich habe das auch schon mal getan.

Mit welchen folgen muss Person A rechnen?

Mit gar keinen. Es sei denn, die Versicherung ist falsch. Wer falsch an Eides statt versichert, macht sich strafbar.

Es wird ja ein
Eintrag im Schuldnerverzeichnis geben, wegen einem Artikel der
fehlte?

Völliger Blödsinn.

Schon mal DANKE!

Bitte.

Levay

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also kann wird kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dann habe ich wohl etwas falsch verstanden.
Also bleibt „sozusagen“ die eidessattliche Versicherung bei dem Firma A.

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Sozusagen, ja.

Levay

vielen dank für die schnelle Antwort.

Also wird bei der Zahlungsunfähigkeit ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis getätigt, aber nicht bei dem fehlendem Artikel. Verstehe ich das jetzt so richtig?

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Also wird bei der Zahlungsunfähigkeit ein Eintrag im
Schuldnerverzeichnis getätigt, aber nicht bei dem fehlendem
Artikel. Verstehe ich das jetzt so richtig?

Ja

Also wird bei der Zahlungsunfähigkeit ein Eintrag im
Schuldnerverzeichnis getätigt, aber nicht bei dem fehlendem
Artikel. Verstehe ich das jetzt so richtig?

Ja

Was für ein Eid ist den da abegelegt das du den Artickel nicht bekommen hast?

ik schwöööör :smile:

Ich werde den Brief heute oder morgen erst bekommen. Dann kann ich dir diese Frage beantworten. Habe mich bloß im Internet schlau gemacht und bin halt auf „ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis“ gestoßen und bin dann zurückgeschreckt.
Wäre das so gewesen, oh man…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]