Eidestattliche versicherung-titel-verurteilung

hallo, hab mal folgende frage

Gauner(G) hate Frau A um 300€ betrogen, nun will Frau A ihre Kohle zurück und zeigt G an, dieser legt eine Eideststattliche Versicherung ab, da er Mehrer Betrügereien gemacht hat kommt G vor Geicht und Bekommt eine Stafe von 1 Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung(hatte viele offene bewährungsstrafen)

Kann nun Frau A diesen Herrn Anrufen und ihr geld einfordern, bzw eine anwalt damit beauftragen?

wer muss falls Anwalt die Kosten Tragen Frau A oder G
danke für eure Antworten
gruss behave

Hallo behave,

Frau A kann Gauner G wohl schlecht „anrufen und ihr Geld einfordern“, wenn G in einer JVA einsitzt.
Sie kann aber die Geldforderung als gerichtlichen Mahnbescheid einfordern lassen - ladungsfähige Adresse: JVA - und dann, wenn G wieder 'raus ist, vollstrecken lassen.
Wenn G aber seine EV wiederholt abgibt, wird für A auch dann nichts zu holen sein, fürchte ich.
Gruß
BT

Hallo,

dann sollte Frau A mal folgendes beherzigen:

„Kein Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen…“

Bei dieser Vorgeschichte sollte sie die 300 € als Lebenserfahrung
ausbuchen und gut ist…
Alles andere führt nämlich zu noch mehr Verlusten…
Erst einmal ist der „Gute“ nämlich im Knast und da ist sowieso nichts zu holen…und selbst wenn er dann wieder raus kommt nicht…

Kann nun Frau A diesen Herrn Anrufen und ihr geld einfordern,
bzw eine anwalt damit beauftragen?

Kann sie. Ist das aber sinnvoll?

wer muss falls Anwalt die Kosten Tragen Frau A oder G

Letztendlich der G, aber Frau A geht in Vorleistung, da der Anwalt vorab bezahlt werden will. Ob die A dann später die Kosten von G wieder bekommt ist eine andere Frage.

Huhu!

Kann nun Frau A diesen Herrn Anrufen und ihr geld einfordern,

Anrufen ist ganz schön schwierig. Es soll zwar hier und da vereinzelte Strafgefangene geben, die auf dunklen Wegen Mobiltelefone in die JVA schmuggeln, die gehen dann aber besonders sensibel mit der Telefonnummer um…

bzw eine anwalt damit beauftragen?

Klar kann sie das tun, und wenn sie arm genug für Prozesskostenhilfe ist, sollte sie es auch, um einen vollstreckbaren Titel in der Hand zu halten, mit dem sie den Gauner 30 Jahrelang ärgern kann. Aber wenn sie alles aus eigener Tasche bezahlen muss, sollte sie überlegen, ob der Aufwand nutzt.

Der eleganteste Weg wäre übrigens der Adhäsionsantrag im Strafverfahren gewesen, dann hätte die Frau jetzt schon einen Titel.