Eiegenheimzulage vs. Bauträger?!

Hallo!

Wir haben uns ein Haus gebaut.
Die Eigenheimzulage wurde noch 2003 gestellt da die Zulage da noch 2500€ pro Jahr betrug.
Nun bekamen wir nur die Hälfte bewilligt.

Nach Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass wir nur die Hälfte bekommen da wir nicht als Hersteller des
Hauses gelten. Als Hersteller gilt nur wer auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung das Haus errichtet.

Das Haus wurde von einem Bauträger in unserem Auftrag gebaut, er hat alles bezahlt und uns in Rechnung gestellt…es liegt also ein Werksvertrag vor und deshalb kann nur dem Bauträger die volle Summe gegeben werden und nicht uns.

Ist das rechtens so??? Bauen nicht die meisten ein Haus mit Bauträger??

Finde es etwas unlogisch/ungerecht, dass der Bauträger mehr bekommen würde obwohl er nur gebaut hat und wir nicht so viel obwohl wir ja alles bezahlt haben und eigentlich die Zulage in der Finanzierung eingeplant haben.

Im Internet stand „bei Herstellung oder Anschaffung“, in dem Schreiben weches wir erhalten haben stand nur, dass man es selbst Herstellen muss.

Vielen Dank
Patrick

Hallo Patrick,

kannst Du den Text aus dem Bescheid im Fallbeispiel wörtlich zitieren?

Ich habe hier den Text des EigZulG mit Stand 1.1.2002, der meines Erachtens in 2003 ohne Änderungen gültig war.

In § 9 Abs 2 EigZulG wird lediglich darauf abgehoben, ob im Fall der Anschaffung das zweite auf das Jahr der Fertigstellung folgende Jahr abgelaufen ist, ferner ob es sich um einen Ausbau/Erweiterung handelt oder um einen Neubau.

Interessant wäre hier also vor allem der Zeitpunkt der Anschaffung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, unabhängig von der Grundbucheintragung) im Verhältnis zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

Ferner: Wie genau war das Vertragsverhältnis mit dem Bauträger? Was genau wurde gekauft/verkauft/beauftragt? Wer war während der Bauzeit Eigentümer des Grundstückes?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

während der Bauzeit waren wir schon im Besitz des Grundstückes. Der Bau begann Mitte 2003, da wurde auch die Zulage beantragt. Der Bau wurde Anfang diesen Jahres fertig gestellt und nach einer Bauabnahme wurde komplett bezahlt. In unserem Besitz war es ja aber die ganze Zeit schon…wir waren halt nur nicht Bauträger.

Wörtlich wird auch nicht beanstaltet, dass das Haus letztes Jahr noch nicht in unserem Besitz war sondern lediglich, dass wir das Haus nicht selbst erbaut haben.

„Nur wer als Hersteller des Hauses gilt (d.h. wer auf eigene Gefahr baut und aus eigener Kasse die Rechnungen bezahlt).“

Die Rechnungen gingen nicht an uns aber der Bauträger hat es danach in Rechnung gestellt…wie eben üblich bei Bau durch Bauträger.

Reichen dir diese Informationen??

Danke
Patrick

Hallo Patrick,

wenn ich mir den Rest des Satzes vorzustellen versuche, denke ich, daß sich das Teilzitat vermutlich darauf bezieht, ob Herstellung oder Anschaffung gegeben ist, und dass wegen Anschaffung des vom Bauträger erstellten Objektes durch den StPfl - und nicht Herstellung durch den StPfl - der Zeitpunkt der Anschaffung für den Rechtsstand EigZulG entscheidend ist. Zu diesem Zeitpunkt galt bereits das EigZulG nach Änderung durch das HBeglG 2004, damit einheitlich bloß 1.250 € p.a. auch für Neubauten (§ 9 Abs 2 EigZulG).

Der höhere Fördergrundbetrag für Objekte, die spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung angeschafft werden, war zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht mehr vorgesehen.

Im Fall der Herstellung durch den StPfl auf eigenes Risiko wäre der frühere Rechtsstand anzuwenden, weil dann das Datum des Bauantrages entscheidend gewesen wäre.

Ob hier durch den Bauträger durch ungünstige Gestaltung des Vertrages ein Fehler gemacht wurde, und ob von diesem Zusagen betreffend EigZulG gemacht wurden, wegen derer er in Regress genommen werden kann, würde den Rahmen dieses Forums sprengen, da es sich um einen Gegenstand von Rechtsberatung im Einzelfall handelt.

Schöne Grüße

MM