Eiegentümergemeinschaft Streit um Gartennutzung

Zwei Brüder besitzen ein Mehrfamilienhaus, der eine stirbt und die Tochter erbt das Haus zur Hälfte.
Der andere behält die andere Hälfte und vermietet als alleiniger Vermieter seine Wohnungen, die Nichte ( Tochter des Bruders) vermietet ihre Wohnungen.

der noch lebende Bruder überschreibt irgendwann seine Wohnungen und die Nichte ist nun alleinbesitzerin aller Wohnungen und übernimmt alle Mieter.

Nun erhöht diese die Mieten und untersagt einigen Mietern die Gartennutzung, obwohl diese Nutzung als Sondervereinbarung schriftlich mit dem alten VM getroffen wurden. Sie behauptet sogar, sie sei schon immer " Mitbesitzerin "des Hauses gewesen und die Gartennutzung wurde von ihr " nur " geduldet.
Sie habe das Recht dies nun jederzeit zu widerrufen und die zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Altbesitzer hätten rechtlich gar keinen Bestand.

Auf den Mietverträgen der Mieter steht der alte Vermieter als alleiniger Vermieter, und die Zusatzvereinbarungen betreff der Gartennutzung wurde ebenfalls vom Altvermieter per Skizze eingezeichnet und unterschrieben.
Die neue Vermieterin nutzt mit ihrer Familie über 80% des Gartens, die Mieter dürfen allenfalls 20% nutzen. Die Vermieterin duldet nicht das Betreten der Restfläche , laufen allerdings ständig über den Mieter zugeteilten Gartenanteil.

Die neue Vermieterin ist erst seit dem 1.1.2012 im Grundbuch als alleinige Besitzerin eingetragen. ( vorher nur anteilig der anderen Wohnungen )

Kann die VM jetzt durchsetzen dass der Gartenanteil nicht mehr von den Mietern genutzt wird ? ( Mieter hat lediglich einen kleinen Sandkasten und einen Kinderpicknicktisch im Garten stehen, das kleine Trampolin das auch genehmigt wurde ist bereits abgebaut, aber Mieter streben ein erlaubtes anderes Trampolin an )

Hallo,

Zwei Brüder besitzen ein Mehrfamilienhaus, der eine stirbt und
die Tochter erbt das Haus zur Hälfte.

Was steht, bzw. stand im Grundbuch? Gemeinschaftliches Eigentum?

Der andere behält die andere Hälfte und vermietet als
alleiniger Vermieter seine Wohnungen, die Nichte ( Tochter des
Bruders) vermietet ihre Wohnungen.

Das (und der weitere Text) liest sich aber jetzt wie Wohnungs- und Teileigentum.

Was ist es genau? Was hat wann wem gehört? Das könnte zur Beurteilung wichtig sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg, leider wissen wir das nicht so ganz genau, da man das im Amt nicht so ganz genau vorglesen hat. Kann man dort einen Ausdruck erfragen ?
Die Mietverträge der beiden betroffenen Mieter sind aber alleinig von dem Altbesitzer unterschrieben worden. Die neue Besitzerin versucht mit allen Mitteln das Gartennutzungsrecht zu verbieten. Der Altbessitzer hat sich mit der Nichte betreff des Hauses nie verstanden, deshalb auch vorsorglich bei beiden Mietern schriftlich bestimmte Vereinbarungen fixiert, weil es ja abzusehen war, das die Nichte das Haus mal komplett übernimmt, und gewisse Einschränkungen plant. u.a. wurden zeitlich Kündigungsschutz und Mieterhöhungs-schutz vereinbart.

Hallo,

leider wissen wir das nicht so ganz genau,

Vorsicht Galtteis! FAQ:1129
Ich gehe davon aus, daß es sich um einen fiktiven Fall handelt.

da man
das im Amt nicht so ganz genau vorglesen hat.

„Das Amt“?
Welches Amt? Ämter gibt es viele verschiedene.
Wer war mit wem vor welchem Amt.

Du kennst diese Angelegenheiten genau, eine fremde Person muß sich erstmal ein Bild machen …

Gruß
Jörg Zabel

Die Mietverträge der beiden betroffenen Mieter sind aber
alleinig von dem Altbesitzer unterschrieben worden.

Geanu darum scheint es doch zu gehen. War diese Person berechtigt, allein Mietverträge abzuschließen?

Gruß
Jörg Zabel