Eiegntümerwechsel Mieterhöhung

angenommen
ein alter VM gibt sein bisheriges Mietshaus an seine Nachkommen ab, weil er damit nichts mehr zu tun haben will ( altersbedingt), und die Nachkommen teilen dies auch umgehend den Mietern mit, fordern aber auch sofort einen Mieter auf, die vollständig im Mietvertrag genannte Miete zu zahlen, obwohl dieser Mieter seit jahren eine mündliche Vereinbarung mit dem Vor-Vermieter hatte, 100 Euro weniger zu zahlen. Die Zahlung der 100 Euro weniger kann der Mieter nur damit beweisen, in dem er die Kontoauszüge des Daueraufrtages vorzeigt, aber auch ein Familienmitglied dies bezeugen könnte.
Der Mieter denkt zunächst alles ist rechtens, und zahlt die 100 Euro seit 3 monaten mehr, hat aber nun gelesen, dass so eine mündl. Vereinabrung durchaus mit auf den neuen Eigentümer gehen kann.
Weiterhin erhöht der neue Eiegentümer jetzt nach 3 Monaten auch noch die Miete um ca 16%. Gibt es da nicht auch eine Rechtsprechung , dass eine Mieterhöhung erst nach einem jahr konstante Miete vom neuen Vermieter erhöht werden kann?

Des weiteren hat der neue VM , bzw gleichermassen neue Eigentümer die Mieter im Haus selbst über den Eigentümerwechsel informiert, und nicht der alte Eigentümer, und alle Mieter aufgeforderdert die Miete ab sofort auf sein Konto zu überweisen. Die Mieter hatten keinen Einblick ins Grundbuch, oder eine Vollmacht des Altbesitzers oder dergleichen gesehen. Nun haben die Mieter erst mal auf das neue Konto überwiesen. Ist das Rückwirkend anfechtbar, wenn die legale Seite des neuen besitzers noch gar nicht bewiesen ist ?
was könnten die Mieter hier tun ? einblick ins grundbuch im Rathaus, und dann falls der neue besitzer da noch nicht steht ?

Eine Mieterin mit einer Mieterhöhung hat vom Vor-Vermieter eine schriftliche Vereinbarung, dass sie ab Einzug für die nächsten 10 Jahre keine Mieterhöhung zahlen muss, (selbst über den Tod hinaus des Alt-Vermieters ). Der Neubesitzer hat davon keine Kentnis. Behält dies ebenfalls Gültigkeit, und sie könnte der Mieterhöhnung einfach wiedersprechen oder ignorieren ?

Danke

Hallo !

Grundsätzlich bleiben ALLE alten Vereinbarungen,ob mietvertraglich oder mündlich,gültig.
Neuer Vermieter muss sie ohne Wenn und Aber übernehmen.

Bei mündlichen Abreden kann es aber Beweisprobleme geben,da Altvermieter noch lebt sollte es zu beweisen sein,wenn man einverständlich schon lange Zeit 100 € weniger zahlen muss als ursprünglich im Vertrag vereinbart. Die Kontoauszüge sind m.E. schon ein guter Anhalt und das „Nichtmahnen“ des Altvermieters auf diese Differenzsumme zum Vertrag!

Erhöhen darf er nach Ankündigung sofort,es muss nur seit der letzten Erhöhung mind. 1 Jahr vergangen sein. Und dann sind die Höchstgrenzen zu beachten,nach Mietrecht und/oder nach Mietspiegel,Vergleichsmiete usw.

Nach meiner Info gilt der neue Vermieter erst dann als neuer Vertragspartner der Mieter,wenn er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.
Allerdings kann der Altvermieter ja seinen Mietern mitteilen,„bitte überweist künftig auf folgendes Konto …“.
Das wäre auch schon vor der formellen Übertragung des Hauses möglich.

mfG
duck313

Der Mieter denkt zunächst alles ist rechtens, und zahlt die
100 Euro seit 3 monaten mehr, hat aber nun gelesen, dass so
eine mündl. Vereinabrung durchaus mit auf den neuen Eigentümer
gehen kann.

Wie schon gesagt wurde, ist das richtig. Da ein Mietvertrag nicht der Schriftform unterliegt, können auch mündliche Zusatzabreden getroffen werden, welche dann auf den neuen Eigentümer übergehen. Ob das beweisbar ist, ist eine andere Frage und kann hier nicht beurteilt werden.

Weiterhin erhöht der neue Eiegentümer jetzt nach 3 Monaten
auch noch die Miete um ca 16%. Gibt es da nicht auch eine
Rechtsprechung , dass eine Mieterhöhung erst nach einem jahr
konstante Miete vom neuen Vermieter erhöht werden kann?

Wie auch hier gesagt wurde, gibt es die Frist, allerdings stellt die Forderung der um 100,00 EUR höheren Miete, die ja teilweise auch gezahlt wurde, kein Mieterhöhung iSd. § 558 BGB dar, da es allein um die Frage ging, was überhaupt geschuldet ist. Einer Erhöhung steht daher jedenfalls diese Frist nicht im Wege.

Nun haben die Mieter erst mal auf das
neue Konto überwiesen. Ist das Rückwirkend anfechtbar, wenn
die legale Seite des neuen besitzers noch gar nicht bewiesen
ist ?

Der Mieter muss die Miete an denjenigen zahlen, der sein Vermieter ist. Das hat allein etwas mit der Rechtslage zu tun und nicht damit, was beweisbar ist. Wenn der Mieter meint, der angebliche neue Eigtentümer sei kein solcher, kann er ja die Zahlungen wegen Rechtsgrundlosigkeit nach § 812 BGB zurück fordern und muss wohl darauf klagen. Beweist der Beklagte dort aber, dass er Eigentümer und somit Vermieter ist, bzw. war, verliert der Mieter diesen Rechtsstreit.

was könnten die Mieter hier tun ? einblick ins grundbuch im
Rathaus, und dann falls der neue besitzer da noch nicht steht
?

Die Frage ist doch eigentlich, was wollen die Mieter überhaupt? Dass sie Miete zahlen müssen, ist ja klar, und offensichtlich scheint ja alles auch gut zu sein, so, wie es ist. Würden die Mieter nicht an den neuen zahlen müssen, müssten sie an den alten zahlen. Wo ist da jetzt der Vorteil?

Eine Mieterin mit einer Mieterhöhung hat vom Vor-Vermieter
eine schriftliche Vereinbarung, dass sie ab Einzug für die
nächsten 10 Jahre keine Mieterhöhung zahlen muss, (selbst über
den Tod hinaus des Alt-Vermieters ). Der Neubesitzer hat davon
keine Kentnis. Behält dies ebenfalls Gültigkeit, und sie
könnte der Mieterhöhnung einfach wiedersprechen oder
ignorieren ?

Ignorieren ist immer eine schlechte Idee und auch kein ordentlicher Umgang mit dem Vertragspartner, wenn der das eben nicht weiß. Da eine solche Vereinbarung aber mit übergeht, sollte man das dem Vermieter mitteilen. Widersprechen muss man einem Mieterhöhungsbegehren im Übrigen grundsätzlich nicht, es reicht die fehlende Zustimmung (die der Vermieter dann nach Fristablauf einklagen müsste).

Gruß
Dea