angenommen
ein alter VM gibt sein bisheriges Mietshaus an seine Nachkommen ab, weil er damit nichts mehr zu tun haben will ( altersbedingt), und die Nachkommen teilen dies auch umgehend den Mietern mit, fordern aber auch sofort einen Mieter auf, die vollständig im Mietvertrag genannte Miete zu zahlen, obwohl dieser Mieter seit jahren eine mündliche Vereinbarung mit dem Vor-Vermieter hatte, 100 Euro weniger zu zahlen. Die Zahlung der 100 Euro weniger kann der Mieter nur damit beweisen, in dem er die Kontoauszüge des Daueraufrtages vorzeigt, aber auch ein Familienmitglied dies bezeugen könnte.
Der Mieter denkt zunächst alles ist rechtens, und zahlt die 100 Euro seit 3 monaten mehr, hat aber nun gelesen, dass so eine mündl. Vereinabrung durchaus mit auf den neuen Eigentümer gehen kann.
Weiterhin erhöht der neue Eiegentümer jetzt nach 3 Monaten auch noch die Miete um ca 16%. Gibt es da nicht auch eine Rechtsprechung , dass eine Mieterhöhung erst nach einem jahr konstante Miete vom neuen Vermieter erhöht werden kann?
Des weiteren hat der neue VM , bzw gleichermassen neue Eigentümer die Mieter im Haus selbst über den Eigentümerwechsel informiert, und nicht der alte Eigentümer, und alle Mieter aufgeforderdert die Miete ab sofort auf sein Konto zu überweisen. Die Mieter hatten keinen Einblick ins Grundbuch, oder eine Vollmacht des Altbesitzers oder dergleichen gesehen. Nun haben die Mieter erst mal auf das neue Konto überwiesen. Ist das Rückwirkend anfechtbar, wenn die legale Seite des neuen besitzers noch gar nicht bewiesen ist ?
was könnten die Mieter hier tun ? einblick ins grundbuch im Rathaus, und dann falls der neue besitzer da noch nicht steht ?
Eine Mieterin mit einer Mieterhöhung hat vom Vor-Vermieter eine schriftliche Vereinbarung, dass sie ab Einzug für die nächsten 10 Jahre keine Mieterhöhung zahlen muss, (selbst über den Tod hinaus des Alt-Vermieters ). Der Neubesitzer hat davon keine Kentnis. Behält dies ebenfalls Gültigkeit, und sie könnte der Mieterhöhnung einfach wiedersprechen oder ignorieren ?
Danke