Entschuldigt bitte, dass ich hier ein Boulevardblatt zitiere. Es schien mir nach der Urteilsverkündung die ausführlichere Berichterstattung zu liefern. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken. Erst als mehrere Anwohner aufgetaucht seien, habe er die Flucht ergriffen.
Mehr gibt die berichterstattung zum Urteil erstmal nicht her. Aber klingt das wie Totschlag. Overkilling und Mitbringen von Hilfsmitteln zur Verdeckung der Straftat? Ich finde es seltsam.
Hier ein älterer Artiukel des FOCUS: http://www.focus.de/panorama/welt/muenster-asylbewerber-schweigt-im-prozess-um-mord-an-fluechtlingshelferin_id_7472475.html Die Studentin, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte, wurde am 11. Februar nachts von hinten niedergestochen. Sie hatte den Angaben zufolge keine Chance. Die Ärzte zählten demnach 22 Messerstiche in Rücken, Hals und Kopf.Der Angeklagte soll einen Koffer dabei gehabt haben, um die Leiche der 1,53 Meter großen Frau vom Tatort wegzuschaffen.
Nur 13 Jahre Haft finde ich nicht recht angemessen für diese Tat.
Vielleicht mal mit den Mordmerkmalen befassen und analysieren wie weit diese erfüllt sind, dann das Urteil lesen und mitteilen warum das Gericht dieser Meinung nicht war…
so banal scheint es ja nicht zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat ja auf Mord plädiert. Die werden sich vermutlich auch mit den Mordmerkmalen befasst haben.
Na ja, die Staatsanwaltschaft kann ja noch in Revision gehen und ich hoffe schwer, dass sie das auch macht.
Dann kann´s aber auch noch sein, dass sich die nächste Instanz auf den Blutrausch Fall bezieht: Blutrausch-Fall – Wikipedia oder dass der Richter sich wegen des traumatisierten Nigerianers schon darauf bezogen hat. ramses90
Nun nehme ich mal an, daß weder der Staatsanwalt noch der Richter Idioten sind, daß der eine Gründe sah, Mordmerkmale als gegeben anzusehen, und der andere, dies nicht als gegeben anzusehen… Von daher kann man in der Tat nur auf die Lektüre des Urteils verweisen.
Hier stellt sich doch eher die Frage, in welchem Maße dich die Straftat des Asylbewerbers „interessiert“ - offensichtlich nicht sehr, da du mit keiner Silbe darauf eingehst.
Im Radio haben sie gesagt, das Urteil habe auf Totschlag gelautet, weil der Tathergang nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte (im Zweifel für den Angeklagten).
Sagen wir einmal so: Es ist auffällig, dass manche Leute sich hier gerne episch über Straftaten von Flüchtlingen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund ausbreiten, vergleichbare Straftaten, die von Deutschen begangen werden, aber mit keiner Silbe erwähnen.
Und was ist daran falsch? Man hätte den Angehörigen der Opfer viel Leid ersparen können, wenn die oftmals illegal eingereisten Täter nicht im Land wären.
Man hätte auch den Angehörigen der Opfer des NSU sehr viel Leid ersparen können, wenn man die Ostdeutschen nicht ins Land gelassen hätte. Merkst du was?
Durch ständiges, nachgerade lustvolles Wiederkäuen von Straftaten durch Flüchtlinge/Muslime/Menschen mit Migrationshintergrund und völliges Auslassen der Straftaten von Deutschen wird ein völlig verzerrtes Bild erzeugt, das offenkundig nur der Stimmungsmache dient.
Ich bin mir sicher, dass es @Raketenbasis und andere durchaus interessiert. Warum auch nicht? Wenn es solche Reichsbürger gibt und von ihnen gefährliche Taten ausgehen, dann ist das natürlich von Relevanz. Und dann sollte man auch erwähnen, dass ein bestimmtes, gefährliches Gedankengut dahintersteckt.
Der Widerspruch liegt eher bei dir, denn anders als bei den Reichsbürgern willst du bei Migrantengewalt ja die ideologischen Hintergründe gezielt ausblenden.
Nun, ich glaube nicht, dass derartige Täter als friedvolle Menschen gekommen sind und sich speziell in Deutschland beispielsweise die Geringwertigkeit von Frauen, Ungläubigen, Juden angeeignet haben. Ich glaube, da wurden Einstellungen mitgebracht. Dass du es anders siehst, wird nicht überraschen, es zeigt aber, wie fern du von einer sachlichen Analyse der Entwicklungen bist.
So ist es. Wenn dieser Mann mit Koffer und Messer vor der Tür des Opfers erscheint, ist das doch eine geplante Tat. Weiterhin ist das Merkmal „niedere Beweggründe“ erfüllt. Das ist ein klares Mordmerkmal. Mir erschließt sich nicht, warum die Staatsanwaltschaft nur lebenslang gefordert hat und nicht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festlegt. Letztlich handelt es sich hier doch um einen „Overkill“
Egal, es wird hoffentlich eine Revision geben und dann ein passendes Urteil.
Meiner Meinung sind doch Urteile nur bei ihrer Verkündung öffentlich. Vielleicht bekommen dann noch einige Journalisten Auszüge zu sehen, aber ansonsten kann man doch nicht so ohne weiteres „auf diese Lektüre“ zugreifen, oder ?