Ich habe eine Frage zur Zuzahlung beim Zahnarzt: Ist der Arzt nicht VERPFLICHTET, den Patienten ueber eine Behandlung zu informieren, die Extra-Kosten mit sich bringt? Muss der Patient die Rechnung ueber den Eigenanteil bezahlen, auch wenn er davon gar nichts gewusst hat, bevor die Behandlung gemacht wurde?
Natuerlich wuerde wohl im Ernstfall Aussage gegen Aussage stehen - also wie waeren wohl die Chancen, sich gegen so eine Rechnung zu wehren?
ich dachte seit Neuestem müssen sich die Ärzte die gegebenen Hinweise schriftlich vom Patienten bestätigen lassen (Unterschrift) … ?
Bin ich da falsch informiert oder wie?
wird nicht bei zahnersatz immer ein heil und kostenplan
erstellt, aus dem sich alles ergibt?
diesen bekommt doch auch derpatient zu sehen?
Ein Heil- und Kostenplan wäre z.B. bei einer ‚professionellen Zahnreinigung‘ mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Es wäre daher interessant zu wissen, um was für eine Behandlung es hier überhaupt geht.
In diesem Fall ging es um eine spezielle Fuellung, die auf einen Stift gesetzt werden musste. Fuer so eine „Kleinigkeit“ wird wohl kein Kostenplan gemacht.
Der Zahnarzt ist eigentlich ein „Guter“, d.h. er erklaert immer genau, was gemacht wird und warum, aber hier hat er aus irgendeinem Grund einfach vergessen zu erwaehnen, dass knapp 180 Euro Eigenanteil anfallen. Und das, obwohl er ueber die schwierige finanzielle Situation des Patienten genau Bescheid weiss. Der Patient haette die Behandlung ablehnen muessen, wenn er gewusst haette, dass eine Zuzahlung faellig wird (er befindet sich in privater Insolvenz).
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Hallo,
Verpflichtung bei Kassenpatienten weiß ich nicht, aber
bei privaten Patienten kann ich es mir absolut nicht vorstellen,
da es x Unterschiedliche Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften gibt.
Hier spreche ich aus eigener Erfahrung …