Eine Einzimmerwohnung wurde möbliert vermietet.
Jetzt ist der Kühlschrank defekt.
Wer bezahlt die Reperatur, falls überhaupt möglich, oder wer bezahlt einen neuen???
Herzlichen Dank im Voraus für jede Antwort.
Freundliche Grüße
W.W.
Eine Einzimmerwohnung wurde möbliert vermietet.
Jetzt ist der Kühlschrank defekt.
Wer bezahlt die Reperatur, falls überhaupt möglich, oder wer bezahlt einen neuen???
Herzlichen Dank im Voraus für jede Antwort.
Freundliche Grüße
W.W.
Hallo !
Möbliert vermietet,also alle Möbel und Kücheneinrichtungen sind mitgemietet und somit Bestandteil der Mietsache.
Dann muss das auch so bleiben,also Vermieter muss reparieren oder ersetzen lassen.
Das muss auch im Vertrag stehen,wenn nicht kann man wohl davon ausgehen,es ist Bestandteil der Mietsache,denn die Vormieter werden die Sachen ja dort nicht „vergessen“ haben?
Kleinreparatur-Klausel:
Wenn wirksam vereinbart,dann kann eine Kleinreparatur schon zu Lasten des Mieters gehen,aber es muss ein Einzelfall in Geld benannt sein( „bis zu 100 € im Einzelfall“) und eine Höchstmenge an solchen Einzelfällen je Jahr (" max. bis zur Höhe von 300€/Jahr").
Übrigens,diese Klausel ist kein Eigenbehalt wie bei der Haftpflicht-VS.
Wenn gültig dann im Beispiel bis 100 € ,Mieter zahlt alles,kostet es aber 103,68€ dann zahlt ALLES der Vermieter !
Beispielzahlen !
Beim KS wird die Einzelfallsumme allein durch Anfahrt des Kundendienstes erreicht sein,mit Ersatzteil ist es bestimmt schnell überschritten. Ersatzgerät ist nie ein Fall für diese Klausel !
MfG
duck313