nehmen wir einmal an, ein gesetzlich Versicherter wird aus einer Klinik entlassen,
nehmen wir weiter an, dieser fiktive Versicherte würde direkt aus der Klinik an den
Heimatort transportiert und die Klinik selbst hätte den Transport organisiert,
wäre es legal von dem „Transporteur“, zusätzlich zu der Eigenanteil-Rechnung
i.H.v. 10,00 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 in Rechnung zu stellen?
nehmen wir einmal an, ein gesetzlich Versicherter wird aus einer Klinik entlassen,
nehmen wir weiter an, dieser fiktive Versicherte würde direkt aus der Klinik an den Heimatort transportiert und die Klinik selbst hätte den Transport organisiert,
wäre es legal von dem „Transporteur“, zusätzlich zu der Eigenanteil-Rechnung i.H.v. 10,00 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 in Rechnung zu stellen?
Das ist entweder oder /und eine Frage für das Rechts- bzw. Versicherungsbrett. Denn es dürfte sich darum drehen, ob der Transportierte hier überhaupt Vertragspartner des Transporteuers war, also zwischen beiden überhaupt solche Dinge wirksam vertraglich vereinbart werden konnten.
nehmen wir einmal an, ein gesetzlich Versicherter wird aus
einer Klinik entlassen,
nehmen wir weiter an, dieser fiktive Versicherte würde direkt
aus der Klinik an den
Heimatort transportiert und die Klinik selbst hätte den
Transport organisiert,
Der Heimtransport ist nicht Sache der Klinik.
Ich vermute eher, dass der Patient die Klinik beauftragt hat das Taxi oder den Krankenwagen zu bestellen.
wäre es legal von dem „Transporteur“, zusätzlich zu der
Eigenanteil-Rechnung
i.H.v. 10,00 Euro eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 in Rechnung
zu stellen?
10 € für was ? der Heimtransport eines Taxis richtet sich nach den gefahrenen KM.
Für einen Krankenwagen reichen die Kosten von 10 € nicht.
Hallo,
der gesetzliche Eigenanteil pro Einzelfahrt beträgt maximal 10,00 €,
wenn also die Kasse den Transport als solches bezahlt hat, dann darf dem Patienten keinerlei Zuzahlung über diesen Betrag hinaus in Rechnung gestellt, werden.
Was anderes wäre es, wenn das Krankenhaus, z.b. bei Urlaubserkrankung,
nicht im Umfeld des Wohnortes liegen und die Krankenkasse im Vorfeld bereits signalisiert hätte, dass nicht die vollen Fahrkosten für den Heimtransport übernommen würde, dann zahlt der Patient die Mehrkosten, aber wie gesagt, dass muss dann im Vorfeld schon abgeklärt sein.
Gruss
Czauderna
Herrjeh, kannst Du nicht einfach mal nichts schreiben, wenn Du keine Ahnung vom Thema hast?
nehmen wir einmal an, ein gesetzlich Versicherter wird aus
einer Klinik entlassen,
nehmen wir weiter an, dieser fiktive Versicherte würde direkt
aus der Klinik an den
Heimatort transportiert und die Klinik selbst hätte den
Transport organisiert,
Der Heimtransport ist nicht Sache der Klinik.
Steht doch aber so da!
Ich vermute eher, dass der Patient die Klinik beauftragt hat
das Taxi oder den Krankenwagen zu bestellen.
Wozu vermuten, wenn die Sachlage genau beschrieben ist.
Wenn Pflegebedürftige (zuhause betreut oder im Pflegeheim) aus dem Krankenhaus entlassen werden, erfolgt der Rücktransport mit dem Krankenwagen.
Von der Klinik beauftragt und auf Kosten der Kasse. Punkt.