Eigenanteil Riesterrente und Märzklausel

Hallo,

wie berechnet sich der zu leistende Eigenanteil für die Riesterrente, wenn „Märzklausel“-Vergütungen gezahlt wurden? Im Internet habe ich dazu _nichts_ gefunden.

Konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält zwischen Januar und März 2009 mehrere Bonifikationen. Diese werden auf der Gehaltsabrechnung unter „Märzklausel“-Brutto aufgeführt und entsprechend werden zusätzliche RV-Beträge kassiert.
Randbemerkung: Grundgehalt über BBG KV, aber unter BBG RV.
Aus dem Internet ist bekannt, dass die gezahlten Bonifikationen „…ausnahmslos dem Vorjahreszeitraum…“ (also 2008) zuzurechnen sind.
Gleichzeitig möchte der Arbeitnehmer 2009 in einen Riestervertrag einzahlen, die Eigenleistung beträgt bekanntlich 4% abzgl. Zulage des sozialversichungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (2008).
Müssen also die Märzklausel-Bonifikationen dem Vorjahreseinkommen hinzugerechnet werden, um auf einen Riester-Eigenanteil von 4% abzgl. Zulage zu kommen? Oder aber ist das Märzklausel-Brutto im Fall Riesterrente irrelevant?
Ziel ist es natürlich, den Eigenanteil so zu wählen, damit die maximale Förderung erreicht wird.

Für Aufklärung in dieser Sache wäre ich äußerst dankbar!

Gruß
Bruchpilot01

Hallo,

die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuschlagenden Entgeltbeträge, sind auch rentenversicherungspflichtiges Entgelt des Vorjahres. Sie gehören riestermäßig zum Jahr 2008. Dies muss sich auch aus der dann erstellen Entgeltbescheinigung ergeben.
Hier zur Märzklausel § 23a Absatz 4 SGB IV:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23a.html

Gruß Woko

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich hatte das schon befürchtet.

>Dies muss sich auch aus der dann erstellen Entgeltbescheinigung >ergeben.
Das ist halt leider nicht der Fall. Es gibt nur einen Punkt „Märzklausel-Brutto“, mehr nicht, deswegen war ich mir ja unsicher.

Nochmal Danke & Gruß
Bruchpilot01

Hallo,

Das ist halt leider nicht der Fall. Es gibt nur einen Punkt
„Märzklausel-Brutto“, mehr nicht, deswegen war ich mir ja
unsicher.

Ich meine nicht die Lohnabrechnung, sondern die „Meldebescheinigung für Arbeitnehmer nach der DEÜV“, die das an die RV gemeldete Entgelt enthält.

Gruß Wok

Achso… Das erklärt auch warum ich Ende März nochmal einen von diesen Zetteln bekommen habe.

Aber ich hätte mir diese Zettel besser nicht genauer angesehen, denn der Differenzbetrag auf beiden ist UNGLEICH dem Posten „Märzklausel-Brutto“ auf der Gehaltsabrechnung. Und ich kann auch ganz genau sagen, welche Bonifikation fehlt…

*seufz*
Gruß
Bruchpilot01