Nein.
bin in einem Pflegeheim tätig.
Ist der Arbeitgeber berechtigt, für gestellte Arbeitskleidung
einen Eigenanteil auf monatlicher Basis (5 Euro/Monat)
vertraglich festzulegen?
Im Zweifelsfall ja, aber das wird besser zwischen AG und AN-Vertreter ausgehandelt. Keinesfalls sollte er sich aber daran bereichern.
Oder ist eine solche Regelung rechtswidrig?
Nein.
Ich habe nämlich schon mal gehört, daß ein Arbeitgeber die
Arbeitskleidung stellen muss.
Die AN hören viel, wenn der Tag lang ist. Wahrscheinlich meinst du Sicherheitsausrüstung.
Immerhin wird die einheitliche Arbeitskleidung ja auch vom Arbeitgeber :gewünscht und nicht von uns Arbeitnehmern.
Richtig. Aber der AN hat daraus auch Vorteile, weil sie sich ansonsten Arbeitskleidung bzw. anderweitige bürgerliche Kleidung besorgen müssten.
Jetzt kommt es noch drauf an, ob es Mietkleidung ist, welche auch gewaschen und ersetzt wird. Das ist eine erhebliche Erleichterung für den AN.
Die Kostenumlage ist keine Benachteiligung des AN. Muss allerdings angemessen sein.
Denk auch mal an die, welche z.B. angemessene Arbeitskleidung tragen müssen ohne irgendwelche gestellte Betriebskleidung. Da wären z.B. die armen Banker, die müssen Anzüge und Kostümchen tragen.