Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt bei einer Bekannten (genannt Frau Meier) von mir.
Frau Meier (62 Jahre) hat bis Mitte 2007 nur eine kleine Witwenrente (kein weiteres Einkommen) bezogen. Für ihre gesetzliche Krankenversicherung (AOK) musste Frau Meier einen eigenen Anteil (am Beitrag) an die AOK bezahlen. Dieser Anteil wurde immer von ihrem Konto abgebucht. Seit Mitte 2007 bezieht Frau Meier zusätzlich Hartz IV. Nun ist Frau Meier auf Ihrem Bescheid von der ARGE folgender Satz aufgefallen.
„Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II ist Frau Meier Pflichtversichert bei der AOK 01.12.2007 – 31.05.2008“
Trotzdem bucht die AOK weiterhin den Anteil für die Krankenversicherung ab wie vor dem Bezug von Hartz IV.
Nun meine Frage.
Wenn Frau Meier durch die ARGE Pflichtversichert ist, muss sie dann überhaupt noch einen Eigenanteil zahlen?
Wenn nein, wie kann Sie diese Zahlungen stoppen? Muss Die AOK die seit Mitte 2007 gezahlten Eigenanteile an Frau Meier zurückzahlen?
Da ich noch keine Rente beziehe, kenne ich mich damit nicht richtig aus. Es währe schön, wenn mir hier jemand dazu Auskunft geben könnte, damit ich Frau Meier helfen kann.
Gruß Horst