Liebe Leserinnen und Leser,
natürlich wurde das Thema Firmenwagen des Öfteren hier behandelt, da es bei mir jedoch besondere Bedingungen gibt, hoffe ich auf Eure Unterstützung.
Ein Arbeitgeber stellt Arbeitnehmer (AN) einen Firmenwagen zur Verfügung. Seit Januar 2008 nutzt AN diesen Wagen ausschließlich. Hier versteuert AN ganz normal jeden Monat als „geldwerter Vorteil“ 1% vom inländischen Listenpreis sowie für jeden Entfernungskilometer 0,03% vom inlandischen Listenpreis.
Des Weiteren zahlt er mit seiner Bonuszahlung im Februar (erstmalig in 2009 geschehen für 200 noch ein sogenanntes Gehaltsäquivalent mit dem Benzin-, Technik-, Reifen- und Leasingrate abgegolten wird. Dies ist eine Einmalzahlung die seinem Bruttogehalt direkt abgezogen wird und beläuft sich auf ca. 7.400,- EUR
Meine Frage:
Was kann AN für das Jahr 2008 ggf. absetzen?
Kann er das Gehaltsäquivalent steuerlich absetzen?
Wenn ja, doch sicherlich erst 2009, da im Febraur 09 erstmalig gezahlt?
Freue mich auf Eure Unterstützung.
viele Grüße,
Michael
Firmenwagen Zuzahlung
Hi,
Des Weiteren zahlt er mit seiner Bonuszahlung im Februar
(erstmalig in 2009 geschehen für 200 noch ein sogenanntes
Gehaltsäquivalent mit dem Benzin-, Technik-, Reifen- und
Leasingrate abgegolten wird. Dies ist eine Einmalzahlung die
seinem Bruttogehalt direkt abgezogen wird und beläuft sich auf
ca. 7.400,- EUR
Meine Frage:
Was kann AN für das Jahr 2008 ggf. absetzen?
nix
Kann er das Gehaltsäquivalent steuerlich absetzen?
Wenn ja, doch sicherlich erst 2009, da im Febraur 09 erstmalig
gezahlt?
Zuzahlungen:
1.) Monatliche Zahlungen sind vom errechneten 1% Wer abzuziehen.
2.) Gezahlte Betriebskosten werden nicht als Werbungskosten anerkannt. Sie erhöhen nur die Gesamtausgaben bei der Fahrtenbuchmethode.
3.) Bei Gehaltsverzicht mindert dieser den Bruttolohn. (Man hat ja auch weniger bekommen.)
4.) Ein gezahlter Zuschuss zu den Anschaffungskosten mindert nur den Nutzungswert im Jahr der Zahlung.
=> die Zahlung mindert also nur den Nutzungswert in 2009 und dann nicht mehr.
Schöne Grüße
C.
Update
Hi,
Mit Schreiben vom 6.2.2009 IV C 5 - S 2334/08/10003 hat der BMF entschieden, dass als Reaktion auf die BFH Rechtsprechung die Lohnsteuerrichtlinien geändert werden und Zuzahlungen nicht nur im Jahr der Zahlung sondern auch auf die Folgejahre angerechnet werden.
http://209.85.129.132/search?q=cache:rxNIFHbnZPgJ:ww…
Mit einem weiteren Schreiben vom 6.2.2009 IV C 5 - S2334/08/10003 hat der BMF außerdem entschieden, dass zukünftig selbst getragene Aufwendungen für das Fahrzeug nicht mehr die Gesamtkosten für das Fahrzeug erhöhen.
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=12345…
Steuerrecht ist einfach zu rasend geworden…
Schöne Grüße
C.
Kann sich denn der Arbeitnehmer nicht auf §8 EStG R 31 9-10 berufen „Gestellung von Kraftfahrzeugen“?
Dort steht eindeutig, dass bei Anwendung der 1% Regelung der Wagen unentgeltlich zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden muss.
Das ist aber nicht der Fall. Der Arbeitnehmer zahlt aus seinem Bruttogehalt die Leasing, Technikraten usw. d.h. der Wagen wird ihm entgeltlich zu Verfügung gestellt.
Der Arbeitnehmer ist der Auffassung, dass er doppelt zahlt für den Wagen.
Hat AN recht?