Hallo Tokei-ihto,
ich habe verstanden, dass Du die Liebesbeziehung mit Freundschafts-, Familien- Geschäfts- oder ähnlichen Beziehungen vergleichst. Genau wie in der Ehe ist es auch in diesen andern Beziehungen meist verfehlt, einen Anwalt nur deswegen einzuschalten, weil man sich nicht gerne mit dem anderen und seiner spontanen Kraft herumschlägt, sondern zu faul dazu ist; gerechtfertigt ist es hingegen dann, wenn man keine Handhabe hat und der andere einen zu übervorteilen droht. Dann erst wäre das Einschalten eines Anwalts gut. Und was haben wir hier? Eine Beziehung, in welcher die eine Person lernen muss, der andern ernste Konsequenzen auszumalen, also nicht wie wenn man einen Anwalt holen würde, sondern eher wie wenn man dem andern den Schnuller entzieht. Übrigens ist dabei die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache in die Binsen geht (sprich dass sie tatsächlich Schluss machen muss) eher gering, eine ernsthafte Auseinandersetzung inkl. Extremlösungen muss aber einkalkuliert werden, damit man nicht „gefressen“ wird.
Gruss
Mike