Hallo Wissende:
Angenommen Person A (16 Jahre alt, kein Führerschein) baut mit Bruder und Freunden (nennen wir sie Personen B, alle 18, alle haben einen FS und sind in der Probezeit) ein Cart. (damit ist so ein kleines Rennauto gemeint
)
Das Problem: sie werden für das Teil mit Sicherheit keinen TÜV bekommen. (keine Gurte, kein Licht, selbstgeschweißter Rahmen etc.)
angenommen, gewissen, nicht besonders netten Nachbarn fällt das eigenartige Fahrzeug (auf der Straße in Betrieb!) auf, und sie rufen die Polizei, und die Jungs würden erwischt werden. Was hätten die zu erwaren?
- ich nehme doch mal an besagtes FZ würde „sichergestellt“ werden
- darf Person A den Führerschein trotzdem in einem halben Jahr machen? (begleitetes Fahren mit 17)
- und würden die Personen B ihren FS verlieren? Wenn ja für wie lange?
ich weiß das sind viele Fragen aus Einmal, aber ich hoffe es findet sich ein Kundiger, der sich die Zeit genommen hat das Alles (diesen natürlich FIKTIVEN Fall) zu lesen, und zu beantworten
[und bitte keine doofen Kommentare zur Rechtschreibung oder der mißratenen Kommasetzung -.-]
mfg TranceEnergy
Hallo,
dann wende dich doch gleich an einen Experten !.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.
Hallo
Nur mal kurz grob die Konsequenzen skiziert:
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Das heißt es ist auch nicht Versichert -> Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ist sogar mit Haftstrafe belegt.
Kein TÜV, keine Sicherheitseinrichtungen -> es wird auf jeden Fall beschlagnahmt werden.
Der Bau ist nicht verboten. Die Freunde die mitgeholfen haben lassen sich nichts zu Schulden kommen. Es sei den sie würden es selber fahren.
Desweiteren könnte ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr (315c) vorliegen. Ebenfalls eine Straftat.
Mein Tip: Sollte man in absehbarer Zeit seinen Führerschein machen wollen, Finger weg von so einem Blödsinn. Auf Privatgrund kann man so was fahren, aber nicht auf offener Straße!
Gruß
Hallo,
eine kleine Einschränkung wäre der unwahrscheinliche Fall, daß die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter 6km/h liegen würde - aber selbst dann fehlt die Betriebserlaubnis. Ohne es genau zu wissen, sollte zum Führen aber auch eine Prüfbescheinigung fürs Mofa genügen.
Auf
Privatgrund kann man so was fahren, aber nicht auf offener
Straße!
ABer auch dann wenigstens mit Helm und möglichst mit Protektoren in der Kleidung.
Cu Rene
Hallo,
eine kleine Einschränkung wäre der unwahrscheinliche Fall, daß
die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter 6km/h liegen
würde - aber selbst dann fehlt die Betriebserlaubnis. Ohne es
genau zu wissen, sollte zum Führen aber auch eine
Prüfbescheinigung fürs Mofa genügen.
Auf
Privatgrund kann man so was fahren, aber nicht auf offener
Straße!
ABer auch dann wenigstens mit Helm und möglichst mit
Protektoren in der Kleidung.
Und versichert wär auch nicht schlecht.